Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich habe bis dato immer von nem Steuerberater meine Erklärung machen lassen und mache jetzt selber.
Ich habe auf einmal für zwei Jahre die Steuer machen lassen. Diese zwei Rechnungen fallen jetzt in das Jahr, welches ich selber machem will. Auf beiden sind jeweils zwei Posten aufgeführt:
§24 Abs.1 Nr. 1 Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte
§27 Abs.1 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbst. Arbeit
Entweder google ich falsch oder verstehe es falsch mit Fachbegriffen und privater Steuererklärung. Sehe ich das richtig, es ist nur der zweite Posten ansetzbar? Für die beiden Jahren war die Abgabe freiwillig, für das Jahr jetzt muss ich abgeben.
Schon mal danke.
Gruß Markus
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich habe bis dato immer von nem Steuerberater meine Erklärung machen lassen und mache jetzt selber.
Ich habe auf einmal für zwei Jahre die Steuer machen lassen. Diese zwei Rechnungen fallen jetzt in das Jahr, welches ich selber machem will. Auf beiden sind jeweils zwei Posten aufgeführt:
§24 Abs.1 Nr. 1 Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte
§27 Abs.1 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbst. Arbeit
Entweder google ich falsch oder verstehe es falsch mit Fachbegriffen und privater Steuererklärung. Sehe ich das richtig, es ist nur der zweite Posten ansetzbar? Für die beiden Jahren war die Abgabe freiwillig, für das Jahr jetzt muss ich abgeben.
Schon mal danke.
Gruß Markus
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