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Kosten für Steuerberater, was ist absetzbar

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    Kosten für Steuerberater, was ist absetzbar

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin hier richtig. Ich habe bis dato immer von nem Steuerberater meine Erklärung machen lassen und mache jetzt selber.

    Ich habe auf einmal für zwei Jahre die Steuer machen lassen. Diese zwei Rechnungen fallen jetzt in das Jahr, welches ich selber machem will. Auf beiden sind jeweils zwei Posten aufgeführt:
    §24 Abs.1 Nr. 1 Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte
    §27 Abs.1 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbst. Arbeit

    Entweder google ich falsch oder verstehe es falsch mit Fachbegriffen und privater Steuererklärung. Sehe ich das richtig, es ist nur der zweite Posten ansetzbar? Für die beiden Jahren war die Abgabe freiwillig, für das Jahr jetzt muss ich abgeben.

    Schon mal danke.
    Gruß Markus

    #2
    Sehe ich das richtig, es ist nur der zweite Posten ansetzbar?
    Bei strenger Betrachtung ja. Nur der Aufwand für die Ermittlung der Einkünfte kann geltend gemacht werden.

    Die meisten Finanzämter akzeptieren aber bis zu gewissen Beträgen die Hälfte der Gesamtkosten. https://taxfix.de/ratgeber/steuern-s...sten-absetzen/

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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