Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuererklärung (PV)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuererklärung (PV)

    Hallo,

    Das Suchwort ergibt keine Ergebnisse, dann eben dieses neue Thema
    Mir ist das mit der Ust-erklärung einfach nicht klar, und jedes Jahr wird sie korrigiert, vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.

    Vor allem zu 168): Wenn man die Usterklärung voriges Jahr falsch hatte, macht das FA ja selber Korrekturen. Das machen die ja, damit man wieder auf Null ist. Aber muss das dann hier auch wieder rein? Rigoros nach Jahresbilanz? Also Vst. die ich durch die Voranmeldung ans FA gezahlt habe, plus zB eine Vst.-Nachzahlung ans FA?

    Und das mit der Zuordnung ist ja auch immer die Frage, und diese doofe 10-Tageregel schwebt da immer im Raum. Das Betrifft die Korrektur des Energieunternehmens nach tatsächlicher Ablesung (zB Gutschrift im Januar nächsten Jahres), ebenso wie den Vst-Abzug vom 4.VJ auch im Januar nächsten Jahres. Was muss man jetzt nehmen?

    Ich glaub, solang mir diese beiden Sachen nicht klar sind, werd ich das nie richtig hinbekommen.

    (Und dann ist ja noch: Art der Besteuerung - vereinbarte oder vereinnahmte Entgelte???)

    Gruß und Dank,
    Eduard


    #2
    Aufgrund der Masse an falschen Vorstellungen Deinerseits hab ich nach dem zweiten Absatz aufgehört zu lesen. Sehr schwierig, Dir als Unternehmer die Umsatzsteuer von Grund auf erklären zu müssen.

    Zitat von eddy__ Beitrag anzeigen
    Wenn man die Usterklärung voriges Jahr falsch hatte, macht das FA ja selber Korrekturen. Das machen die ja, damit man wieder auf Null ist. Aber muss das dann hier auch wieder rein?
    Wenn die Umsatzsteuer 2021 vom Finanzamt berichtigt wurde, dann hat das mit der Umsatzsteuer 2022 nichts zu tun. Mit berücksichtigen musst Du aber hier (als Beispiel für 2022) evtl. erfolgte Berichtigungen Deiner Voranmeldungen 2022 durch das Finanzamt.

    Zitat von eddy__ Beitrag anzeigen
    Rigoros nach Jahresbilanz?
    Du bilanzierst hoffentlich nicht für Deine Photovoltaikanlage. Vorauszahlungssoll besteht aus Vorauszahlung und Soll. Hier trägst Du also wirklich die Summe der Vorauszahlungen ein, und zwar nicht die Summer der tatsächlichen Zahlungen, sondern die der angemeldeten bzw. durch das Finanzamt festgesetzten.

    Zitat von eddy__ Beitrag anzeigen
    Also Vst. die ich durch die Voranmeldung ans FA gezahlt habe
    Vorsteuer wird nicht ans Finanzamt gezahlt. Wenn Dir als Unternehmer ein anderer Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung stellt, dann ist das für Dich Vorsteuer.

    Kommentar


      #3
      OK. Und das mit der 10-Tagesregel?

      (Als ich beim FA war, hatte er mir sogar den Gesetzestext vorgelegt, da stand aber nichts von den 10 Tagen... Hatte anfangs eine Steuerberaterin, die hatte aber auch einiges anders gesehen als der Beamte... ich wehre mich also gegen Deine Vorstellung, dass das alles immer ganz klar ist ;-)

      Kommentar


        #4
        Bei der 10-Tages-Regelung geht es um die Einkommensteuer.

        Kommentar


          #5
          Gut, dann danke soweit, ich werd mein bestes geben!
          Schönen Gruß

          Kommentar

          Lädt...
          X