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    Vbl Eintrag

    Moin liebes Forum,
    Ich brauch bitte noch mehr hilfe.


    Bin gerade dabei meine VBL Rente einzutragen.


    Laut Anlage von der VBL, soll:

    gegebenenfalls den entsprechenden Betrag in Zeile 4 der Anlage R-AV/bAV
    zur Einkommensteuererklärung eintragen

    Das wäre dann:
    4
    Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung


    Und
    gegebenenfalls den entsprechenden Betrag in Zeile 18 der Anlage R-AV/bAV
    zur Einkommensteuererklärung eintragen


    Das wäre dann:
    18
    Abgekürzte Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 6 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9b der Leistungsmitteilung




    Ist das wirklich so korrekt?

    #2
    Ich empfehle den Bescheinigungsabruf, dann wird das automatisch richtig eingefüllt.

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      #3
      Die VBL Rente trägt mein Steuerprogram in Verbindung mit der Leistungsmitteilung in Zeile 4,15 und 16 ein.

      Zeile 18 werden 2 Nullen gesetzt.

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        #4
        In Zeile 18-20 kommt (ein Teil) der VBL-Rente normalerweise dann, wenn noch keine Altersrente sondern eine EU-Rente von der GRV gezahlt wird, die nur bis zur gesetzlichen Altersgrenze läuft und dann in eine Altersrente umgewandelt wird (daher "abgekürzte Rente"). In Zeile 15/16 kommt die Rente, wenn die Altersgrenze erreicht ist.

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          #5
          Hier gibt es verständliche Erläuterungen von der VBL selbst: https://www.vbl.de/de/-/leistungsmit...5-satz-7-estg- Für den richtigen Eintrag in das Formular kommt es nicht nur darauf an, ob es eine abgekürzte oder eine unbefristete Rente ist sondern auch darauf, ob die Rentenbeiträge steuerlich gefördert wurden oder nicht. Meistens werden daher mehrere einschlägige Ziffern in der Leistungsmitteilung bescheinigt.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 01.04.2023, 23:07.

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