Hallo,
nach Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2022 wurde mir vom Finanzamt im Januar 2023 ein Vorsteuerüberschuss in Höhe von rund 150 Euro erstattet. Muss dieser Betrag nun wieder in die folgende Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Quartal 2023 eingetragen werden (falls ja: in welches Feld?), oder ist er erst wieder als Einnahme für die nächstjährige EÜR (für das Jahr 2023) relevant?
Vielen Dank im Voraus.
nach Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2022 wurde mir vom Finanzamt im Januar 2023 ein Vorsteuerüberschuss in Höhe von rund 150 Euro erstattet. Muss dieser Betrag nun wieder in die folgende Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Quartal 2023 eingetragen werden (falls ja: in welches Feld?), oder ist er erst wieder als Einnahme für die nächstjährige EÜR (für das Jahr 2023) relevant?
Vielen Dank im Voraus.
Kommentar