Privatwald in der Steuererklärung

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  • Orthoman50
    Neuer Benutzer
    • 02.04.2023
    • 3

    #1

    Privatwald in der Steuererklärung

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,
    ich habe mit meiner Frau und zwei Kinder einen Wald von insgesamt 2,12 ha als Schenkung bekommen. Nun war ich der Meinung mit der Grundsteuer wär alles abgegolten, aber nachdem ich die Einkommensteuer abgegeben habe meldet sich das FA wegen dem Grundstück. Nun kann ich zwar im Internet lesen dass bis 1 ha besondere Regeln gelten aber ich finde keine Anleitung oder Erklärung wo und was ich im Formular eintragen muss. Kann mir jemand helfen?
    Mit freundlichen Grüßen
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Erzielt ihr denn Erträge aus dem geschenkten Wald ?

    Wird Brennholz für den Eigenbedarf entnommen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Orthoman50
      Neuer Benutzer
      • 02.04.2023
      • 3

      #3
      Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, für den eigenen Kachelofen.

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      • Frank aus Ost-Th.
        Benutzer
        • 20.12.2021
        • 44

        #4
        Hallo, zudem muss der neu erworbene Besitz auch bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, bzw man kann davon ausgehen das diese sich meldet weil die Fläche dort registriert sein müsste.
        Freundliche Grüße
        Frank

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Ja, für den eigenen Kachelofen.
          Grundsätzlich werden die Entnahmen von Brennholz im Rahmen der Bestandspflege als steuerpflichtig angesehen. Um wie viel Ster jährlich geht es denn ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • XaverWdg
            Erfahrener Benutzer
            • 18.02.2017
            • 1048

            #6
            Was hat das Finanzamt konkret "gefordert"?
            Meine Eltern haben auch einen Wald in der Größenordnung, da kam noch nie etwas in dieser Hinsicht.

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            • Orthoman50
              Neuer Benutzer
              • 02.04.2023
              • 3

              #7
              Ich werde nächste Woche persönlich im Finanzamt versuchen mehr zu erfahren, dann melde ich mich.
              Viele Grüße

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