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Vermietung und Verpachtung Anlage FE1 Fehlermeldung: Summenwert stimmt nicht

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    Vermietung und Verpachtung Anlage FE1 Fehlermeldung: Summenwert stimmt nicht

    Hallo,
    nach Tod Mutter nun Bruder und ich in Erbengemeinschaft eingetreten. Neue Beteiligte eingetragen, Todestag etc. nun erscheint Fehlermeldung: "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Der bei der Gesellschaft / Gemeinschaft angegebene Summenwert für Einnahmen / Überschüsse, die abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen sind, stimmt nicht mit der Summe der Werte, die bei den Beteiligten angegeben wurde, überein."

    als mögliche Fehlerquellen gibt Elster
    • Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte
      • 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen
    • Anlage FE 1 / Gesellschaft / Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen
      • 4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung
    an. Alle mehrmals durchgesehen, finde de Fehler nicht ;-(

    #2
    Da ist dir offenbar ein Rechenfehler unterlaufen. Wenn du in Zeile 55 auf Seite 4 von FE1 einen Betrag abweichend vom

    allgemeinen Schlüssel verteilst, dann muss die Summe der Werte in Zeile 112 dem Betrag entsprechen und zwar auf den Cent genau.

    Gibt es denn dafür überhaupt ein Bedürfnis ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein , denke nicht, Zeile 55 auch leer gelassen. wird von Elster rot markiert, soll also was einsetzen!?

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        #4
        Zeile 54 und Zeile 112 bei jedem Beteiligten sind identische Zahlen

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          #5
          In der alten anlage FE 1 für Beteiligte hat man Laufende Einkünfte in Zeile 4 eingetragen. Ich finde keine entsprechend Zeile mehr.Nur noch Zeile 112: "abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen - nur, wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt -" aber da gehört ja nichts hin, wenn nicht vom Verteilungsschlüssel abgewichen wird. Wenn ich also nur die Beteiligungzahlen eintrage und keine Einkünfte erhalte ich nun nur noch diese Fehlermeldung: "Sie haben angegeben, dass Sie Angaben für '1' machen möchten, haben aber außer der Angabe im Feld 'Nummer des Beteiligten' keine weiteren Angaben getätigt."

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            #6
            Zeile 54 und Zeile 112 bei jedem Beteiligten sind identische Zahlen
            Das kann ja nicht richtig sein. In Zeile 54 steht der Betrag, der nach Schüssel zu verteilen ist. Dazu ist nichts in Zeile 112 zu erfassen !

            Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, sind unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch nicht einmal die Nummern

            der Beteiligten anzugeben, der Bereich bleibt dann leer, Wenn ein Teilbetrag abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt wird, muss

            die Summe aus allen Zeilen 112 in der Zeile 55 stehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Wenn ich keine Nummer angebe kann ich aber gar keine Beteiligten angeben, oder? Habe die Nummern gerade gelöscht, schon verschwinden die Beteiligten komplett

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                #8
                In Anlage FB habe ich ja alle angegeben . entfällt dann einfach "Feststellungsbeteiligte unter FE1??

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                  #9
                  und sobald ich die gleich Nummern die in Anlage FB vergeben sind für die Beteiligten, in Anlage FE 1 eingebe, erscheint rotes Warnzeichen

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                    #10
                    ... entfällt dann einfach "Feststellungsbeteiligte unter FE1??
                    Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, entfällt seit 2021 die Angabe der Beteiligten in der FE1. Früher musste man die Nummern immer eintragen,

                    seit 2021 nur noch bei abweichender Verteilung der Überschüsse oder bei Sonderwerbungskosten einzelner Beteiligter.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Du bist Steuerberater oder solltest einer werden :-). Oder anders, wie soll das Otto Normalverbraucher wissen? Mein Retter. Einfach gelöscht, keine Fehler mehr. You made my Day :-)) Wünsche einen schönen Sonntag

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                        #12
                        Du bist Steuerberater oder solltest einer werden :-). Oder anders, wie soll das Otto Normalverbraucher wissen?
                        Dass sich Steuerberater mit den Formularen in Mein ELSTER wirklich auskennen, da hätte ich doch Zweifel. Die meisten Steuerberater

                        verwenden nämlich kommerzielle Steuerprogramme, die anders aufgebaut sind.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Hallo Charlie24,
                          hatte exakt das gleiche Problem mit der Anlage FE1, gleicher Fall geerbtes Haus, 2 Beteiligte.
                          Die Angabe der Personen in FE1, die nicht mehr erfolgen soll, war das Problem, war verzweifelt. Weder der Elster-Beauftrage des Finanzamtes, noch die Elster-Hotline konnte helfen. War dann überglücklich, als ich die Lösung hier fand.
                          Es stellt sich die Frage, woher soll ein Anwender wissen, dass die Beteiligten (2 Schlüsselzahlen) in der ansonsten nötigen Anlage FE1 nicht gemacht werden dürfen. Eine praktikable Ausfüllhilfe wäre sehr wünschenswert.
                          Vielen Dank!
                          HeFu


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                            #14
                            Eine praktikable Ausfüllhilfe wäre sehr wünschenswert.
                            Das stimmt zwar, aber darauf wirst du bei Mein ELSTER speziell bei der Feststellungserklärung -ESt 1 B- m. E. vergeblich warten.

                            Würde ich nicht seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen solche Erklärungen einreichen, wüsste ich auch nicht Bescheid.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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