Hallo zusammen,
ich habe bei der Anlage Kind alle Angaben für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht. Mein Nochmann ist zum zum 31.07.2022 ausgezogen insofern möchte ich den Entlastungsbetrag ab dem 01.08.2022 geltend machen, so habe ich es auch in der Erklärung angegeben. Nach aktueller Rechtsprechung sollte das ja jetzt auch unterjährig möglich sein wenn ich die Einzelveranlagung wähle. In der Prüfung wird mir auch kein Fehler angezeigt in der Berechnung wird der Betrag allerdings nicht berücksichtigt.
Kann es sein, dass diese Gesetzesänderung noch nicht im Programm hinterlegt ist?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße Kiara
ich habe bei der Anlage Kind alle Angaben für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht. Mein Nochmann ist zum zum 31.07.2022 ausgezogen insofern möchte ich den Entlastungsbetrag ab dem 01.08.2022 geltend machen, so habe ich es auch in der Erklärung angegeben. Nach aktueller Rechtsprechung sollte das ja jetzt auch unterjährig möglich sein wenn ich die Einzelveranlagung wähle. In der Prüfung wird mir auch kein Fehler angezeigt in der Berechnung wird der Betrag allerdings nicht berücksichtigt.
Kann es sein, dass diese Gesetzesänderung noch nicht im Programm hinterlegt ist?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße Kiara
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