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Antrag Kapitalertragssteuer aufgrund kumulierter Überschreitung v. Sparerpauschbetrag

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    Antrag Kapitalertragssteuer aufgrund kumulierter Überschreitung v. Sparerpauschbetrag

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage:
    Wie ich in Elster Online korrekt eine Steuernachzahlung für Kapitalerträge (es handelt sich ausschließlich um Zinserträge/ETF Ausschüttungen) beantragen, wenn ich
    a) leider Gottes über mehrere inländische Banken (Depots) hinweg jeweils einen zu hohen Freistellungsauftrag ersteilt habe (bzw. diesen auf einen realistischen Betrag herunterzudrehen vergessen habe),
    b) der erteilte Freibetrag auch individuell pro Bank nicht überschritten wurde (und somit die Bank nichts abgebührt hat an Steuern),
    c) in der Summe die 801€ aber schon?

    Also
    Bank 1: Freibetrag: 801€, Zinsen: 600€
    Bank 2: Freibetrag: 801€, Zinsen: 200€
    Bank 3: Freibetrag: 801€, Zinsen: 100€
    Summe: Freibetrag: 801€, Zinsen: 900€

    Ich habe einfach versucht, wie gewohnt in KAP Zeile 7 (Kapitalerträge) die Gesamtsumme einzugeben und in Zeile 16 (in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag) die 801€ sowie der nachfolgenden Zeile 17 = 0€. Ich dachte erst, Elster wäre schlau genug zu sehen, dass ich diese damit überschritten habe und fordert eine Besteuerung i.H. der Differenz (100€). Aber scheinbar denkt Elster wohl, dass diese Überschreitung bei einer einzigen Bank stattfand und die Bank daher folgerichtig schon die Steuern über diese Differenz abgeführt hat.

    Wie modelliere ich nun meinen Fall in der Steuererklärung? Ich habe mich tot gegooglet, aber habe keinerlei Erklärung gefunden.
    1. Muss ich unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" in Zeile 18 die Differenz eintragen?
    2. Muss ich den Haken am Anfang von KAP bei "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" setzen?
    3. Im Fall von 2) meckert er mit "Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET getätigt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)".
      Muss ich daher unter "Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV" in den Zeilen 37) Kapitalertragsteuer, 38) Solidaritätszuschlag und 39) Kirchensteuer eine explizite "0" eintragen?
      Dann sieht es so aus, als ob es durch geht und die Vorabsimilation für die o.g. Differenz Kapitalertragssteuer i:H.v 25% + Soli + Kirchensteuer berechnet. Die Werte stimmen dann überein mit einem Rechner, den ich im Internet gefunden hab.

    Vielen Dank

    #2
    Tatsächlich hast du doch insgesamt Sparer-Pauschbeträge in Höhe von 900,00 € in Anspruch genommen, obwohl dir nur 801,00 € zustehen.

    Das musst du in Zeile 16 auch so angeben und nicht 801 € eintragen. Bei den einbehaltenen Steuern musst du m. E. jeweils 0,00 eintragen.

    Ob überhaupt ein Antrag gestellt werden muss, weiß ich nicht. Da musst du ausprobieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie und vielen Dank für deine schnelle Antwort.

      1) Der Antrag scheint tatsächlich egal zu sein, die Kapitalertragssteuerhöhe ist bei "Günstigerprüfung" oder "Überprüfung Steuereinbehalt" dieselbe.
      2) Es kommt auch hier am Ende bei beiden Wegen genau dieselbe Kapitalertragssteuer raus, aber das Detail ist wohl der Grund für die Angabe:
      Zeile 18 meint eher Kapitalerträge anderer inländischer Herkunft: "Kapitalerträge...die bisher nicht dem Steuerabzug durch eine inländische Zahlstelle unterlegen haben (zum Beispiel Zinsen aus Privatdarlehen unter fremden Dritten, erhaltene Prozess- und Verzugszinsen".

      Aus der Vergangenheitsform der Formulierung zog ich jedoch die Schlussfolgerung, dass ich hier die bisher unversteuerten Anteile eingeben muss, da sie bisher ja tatsächlich nicht dem "inländischen Steuerabzug" unterlegen haben.
      Das finde ich etwas sehr missverständlich als Laie.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        eigentlich ist es - bei inländischen Banken - ganz einfach: Steuerbescheinigungen 1:1 übernehmen (daber gilt Zeile 16, nicht 17), fertig.
        Zudem muss man imho in diesem Fall den Antrag Zeile 4 oder 5 stellen.

        Aber missverständlich ist es sicher, wie so einiges in der Anlage KAP.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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