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Entfernungspauschale einfacher Weg in Mein Elster

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    Entfernungspauschale einfacher Weg in Mein Elster

    Hallo,

    Wie kann ich in "Mein Elster" angeben, dass ich nur eine Fahrt zur Arbeit hatte (also keine Hin- und Rückfahrt an einem Tag)? Da kein Feld vorhanden ist, in das ich den halben Betrag der Entfernungspauschale eintragen kann.

    #2
    In § 9 EStG steht dazu: "Werbungskosten sind auch ... 4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, ..."

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist keine Voraussetzung, dass man an diesem Arbeitstag hin- und zurück gefahren oder gelaufen ist. Es kommt nur auf die Entfernung und das Aufsuchen der Tätigkeitsstätte an.

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      #3
      Im letzten Jahr sah das meine Sachbearbeiterin anders und forderte mich auf, es bei der nächsten Steuererklärung gesondert anzugeben, da mir nicht die volle Entfernungspauschale zustünde.

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        #4
        Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist keine Voraussetzung, ...
        Nach dem Wortlaut nicht, nach der Auffassung der Finanzverwaltung, die auch durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte bestätigt wurde,

        steht auch nur die halbe Entfernungspauschale zu. Im Formular muss man das m. E. entweder über die Anzahl der Tage steuern oder

        wirklich diese Tage gesondert erfassen und nur die Hälfte der Kilometer eintragen.

        https://www.haufe.de/personal/entgel...78_518940.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nach dem Wortlaut nicht, nach der Auffassung der Finanzverwaltung, die auch durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte bestätigt wurde,

          steht auch nur die halbe Entfernungspauschale zu.
          Stimmt tatsächlich - auch der Bundesfinanzhof hat das so gesehen:
          https://www.bundesfinanzhof.de/de/en...STRE202010105/

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            #6
            Aber wie gebe ich die halbe Entfernungspauschale an?

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              #7
              Aber wie gebe ich die halbe Entfernungspauschale an?
              Das habe ich im Beitrag '#4 bereits geschrieben. Wenn es dein Finanzamt extra dargestellt haben will, bleibt eigentlich nur die 2. Möglichkeit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                Aber wie gebe ich die halbe Entfernungspauschale an?
                Da erstellst einen zweiten Arbeitsort. Und dort dann nur die Hälfte der Kilometer.
                In dem Textfeld kannst du dann noch kurz erläutern, dass es sich um die selber Arbeitsstelle handelt, aber mit nur einer Fahrt.

                Genauso macht man es bei temporären Umwegen (Baustelle etc.).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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