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Mann 2023 verstorben, Steuererklärung 2022

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    Mann 2023 verstorben, Steuererklärung 2022

    Hallo zusammen, mein Mann ist verstorben (2023). Jetzt frage ich mich, ob ich in der Steuererklärung für 2022 angeben muss, dass ich verwitwet bin oder dass wir verheiratet sind. In 2022 hat er ja noch gelebt. Aber zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung ist er dann schon verstorben. Bin echt verunsichert.
    Dass wir noch zusammenveranlagt werden, ist mir klar.

    #2
    Du gibst ja eine Steuerklärung für das Jahr 2022 ab und da warst du ja noch ganzjährig verheiratet, also gibst du das auch so an.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Mein Beileid übrigens.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Auch für 2023 ist noch eine Zusammenveranlagung möglich, der Status "verwitwet seit" spielt erst für die Erklärung für 2024 eine Rolle.

        Ein anderes Thema ist aber, gegenüber dem Finanzamt den Status als Erbin nachzuweisen und für den Fall einer Erbengemeinschaft

        Bekanntgabevollmachten von den übrigen Beteiligten einzuholen. Vom Ableben erfährt das Finanzamt im Übrigen von Amtswegen.

        Ebenfalls mein herzliches Beileid !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Vom Ableben erfährt das Finanzamt im Übrigen von Amtswegen.
          Das sollte so funktionieren, kann aber dauern. Es schadet daher nichts wenn Du den Sachverhalt und das Sterbedatum kurz in Zeile 45 des Hauptvordrucks mitteilst.

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            #6
            Es schadet daher nichts wenn Du den Sachverhalt und das Sterbedatum kurz in Zeile 45 des Hauptvordrucks mitteilst.
            Die Zeile 45 ist eigentlich für etwas anderes gedacht. Ein Eintrag dort führt zur Aussteuerung in die manuelle Bearbeitung.

            Wenn das Finanzamt nicht gleich von dem Todesfall erfährt, ist das auch kein Beinbruch. Auf die Steuerfestsetzung für 2022 hat der ja keinen Einfluss.

            Wenn man das Finanzamt unbedingt aktiv unterrichten will, kann man (verst. TT.MM.JJJJ) hinter den Namen oder den Vornamen schreiben,

            je nachdem, wo mehr Platz ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Charlie24, Zeile 45 / manuelle Bearbeitung: Du willst sicherlich rationelle Abläufe im Finanzamt unterstützen, was ich durchaus nachvollziehen kann. Aber die Kenntnisnahme vom Tod des Ehepartners und deren Speicherung ist doch auf jeden Fall ein manueller Vorgang, und die Zeile 45 wäre richtig. Wenn man die Information hinter den Namen oder Vornamen schreibt und es evtl. niemand "manuell liest", dann hat sie ja keine Auswirkungen und würde untergehen.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Wenn sich der Vorname ändert (und sei es durch das Hizufügen eines Datums) meckert das Programmm im FA.

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                  #9
                  Hallo,

                  Du willst sicherlich rationelle Abläufe im Finanzamt unterstützen, was ich durchaus nachvollziehen kann. Aber die Kenntnisnahme vom Tod des Ehepartners und deren Speicherung ist doch auf jeden Fall ein manueller Vorgang, und die Zeile 45 wäre richtig.
                  Würde ich zweimal nicht so sehen.
                  Erstens ist es sehr wohl ein automatischer Vorgang. Und zweitens verzögert eine Angabe in Zeile 45 unnötig die Steuererklärung (die wird dann nämlich aussortiert).
                  Ein Todesfall ist bezüglich der Einkommensteuer auch ohne Auswirkungen. Erst im Sterbejahr und in dem darauf folgenden ändert sich das, und dann trägt man es auch im Formular ein (bei verwittwet).

                  Was man aber tun muss ist, das zuständige Finanzamt über die Erbschaft zu unterrichten. Dazu hat man offiziell 3 Monate Zeit, aber imho passiert auch nichts wenn man die Frist überschreitet. Zuständige ist übrigens nicht unbedingt das Wohnsitzfinanzamt.

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 08.04.2023, 20:42.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Was man aber tun muss ist, das zuständige Finanzamt über die Erbschaft zu unterrichten. Dazu hat man offiziell 3 Monate Zeit,
                    Falls es ein Testament gibt, muss man die Anzeige nach § 30 ErbStG nur erstatten, wenn Grundbesitz oder Betriebsvermögen zum Nachlass gehört.

                    https://www.gesetze-im-internet.de/e...1974/__30.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Falls es ein Testament gibt, muss man die Anzeige nach § 30 ErbStG nur erstatten, wenn Grundbesitz oder Betriebsvermögen zum Nachlass gehört.
                      Das ist korrekt, aber unabhängig davon muss man das für die Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt innerhalb von 3 Monaten über den Todesfall informieren. Schließlich gibt es auch Todesfälle ohne Grundbesitz oder Betriebsvermögen - also ohne eine sog. "Anzeige eines Erwerbs von Todeswegen".
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        In Bayern werden die für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzämter von den Nachlassgerichten informiert, da hier die Erben

                        in der Regel von Amtswegen ermittelt werden. Wenn klar ist, dass sowieso keine Erbschaftsteuer anfällt, interessiert sich das

                        Finanzamt nach meiner Erfahrung nicht für die Anzeige nach § 30 ErbStG. Es gibt ja auch noch die Anzeige der Banken und

                        Versicherungen nach § 33 ErbStG, die innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls erstattet werden soll, wobei

                        es da eine Bagatellgrenze von 5.000,00 € gibt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          @reckoner:
                          Und zweitens verzögert eine Angabe in Zeile 45 unnötig die Steuererklärung (die wird dann nämlich aussortiert).
                          Gilt das wohl auch für das Anhaken der nummernlosen Zeile "Belege werden nachgereicht"? (in meinem Fall sind immer Belege nachzureichen)
                          Beide vorstehend genannten Zeilen, 45 und Belegnachreichung, werden leider nicht protokolliert, nachdem man das Formular, die Erklärung, versendet hat.
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                            #14
                            Beide vorstehend genannten Zeilen, 45 und Belegnachreichung, werden leider nicht protokolliert, nachdem man das Formular, die Erklärung, versendet hat.
                            Wie kommst du darauf ? Natürlich stehen Vermerke in Zeile 45 des HV auch im Übertragungsprotokoll, ebenso der Hinweis auf die Belegnachreichung.

                            Letzterer führt regelmäßig dazu, dass das Finanzamt mit der Bearbeitung abwartet, bis die angekündigten Belege vorliegen. Ich reiche die Belege deshalb

                            immer am gleichen Tag nach.

                            Belege_ankündigen.jpg
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Charlie24: Ich hatte bei meiner Aussage vorhandene Protokolle geprüft, aber nicht genau genug.
                              Bis 2018 gab es z.B. den Hinweis: "Belege werden nicht nachgereicht." Ab 2019 erfolgt nur noch der mögliche Hinweis "Belege werden nachgereicht", soweit diese Option aktiviert wurde.
                              Ergänzende Angaben zur Steuererklärung: Wurden z.B. 2018 in Zeile 98 abgefragt und auch protokolliert. Aktuell werden sie, wie vorhin getestet, in Zeile 45 abgefragt und auch protokolliert.
                              Charlie24 hat somit recht.

                              SCJ timote
                              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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