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Anlage L Pachteinnahmen Betriebsausgaben

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    Anlage L Pachteinnahmen Betriebsausgaben

    grias eich,
    ich habe einen landwirtschaftlichen (Mini)betrieb mit 2,8 ha Wiesen verpachtet. Erstmalige Angabe in Anlage L. Welche Gewinnermittlung muß ich da machen? Kann ich bei §13a auch Betriebsausgaben angeben?

    #2
    Ist das wirklich landwirtschaftliches Betriebsvermögen, also ein ruhender Betrieb? Ich habe selbst auch verpachtete Landwirtschaftsflächen,

    die von meinen Eltern stammen. Aber die haben den Betrieb bereits 1970 aufgegeben, so dass ich die Einkünfte aus Verpachtung in

    der Anlage V erklären muss und nicht in der Anlage L. Diese steuerrechtliche Vorfrage musst du selbst klären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      guten Abend, es ist landwirtschaftliches Betriebsvermögen, da wir es verpasst haben, eine Aufgabe zu erklären. Nun würde es sehr teuer. Wir überlegen noch. Ich habe bis jetzt noch nie in der Steuer (Anlage L) etwas angegeben, da es mal hieß, wir sind unter dem Freibetrag. Da wird eh nichts angesetzt. Ich möchte evtl. das nun aber ordnungsgemäß angeben.

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        #4
        In der Regel macht man das bei einem ruhenden Betrieb über eine EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) Das sind ja nur ein paar Zahlen.

        Pachteinnahmen als Kleinunternehmer erfassen und die Grundsteuer A als Betriebsausgabe. Sonst dürfte es bei Verpachtung nichts geben.

        Falls das Wirtschaftsjahr nicht auf das Kalenderjahr umgestellt wurde, muss man den Gewinn in der Anlage L hälftig aufteilen, das ist eigentlich

        selbsterklärend. Der Freibetrag für Land- und Forstwirte wird nur bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag der Einkünfte gewährt, aber das siehst

        du in der Steuerberechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Dankeschön schon mal, Betriebsausgaben ? Geht da nicht auch Betriebshaftpflichtversicherung ,Traktorversicherung, Berufsgenossenschaft ? Hofstelle haben wir ja ? Wir müssen das ja aufgrund der Landwirtschaft weiterhin bezahlen?
          glg

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            #6
            und Gebäudebrandversicherung wegen den Betriebsgebäuden ?

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              #7
              Die Beiträge für die Berufsgenossenschaft werden gegenüber den Pächtern festgesetzt, vorausgesetzt, die Verpachtung wurde dort angezeigt.

              Das ist bei uns seit 1970 so. Der Schlepper wurde nach der Betriebsaufgabe verkauft und eine Betriebshaftpflicht braucht man doch auch nur,

              wenn man selbst Flächen bewirtschaftet. Ich muss doch keine Versicherung für meine Pächter abschließen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Charlie,

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ist das wirklich landwirtschaftliches Betriebsvermögen, also ein ruhender Betrieb? Ich habe selbst auch verpachtete Landwirtschaftsflächen,

                die von meinen Eltern stammen. Aber die haben den Betrieb bereits 1970 aufgegeben, so dass ich die Einkünfte aus Verpachtung in

                der Anlage V erklären muss und nicht in der Anlage L. Diese steuerrechtliche Vorfrage musst du selbst klären.
                bei mir war es ja so, das mir das FA erklärt hat das Pachteinnahmen von LuF Flächen generell auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind. Ich bewirtschafte aber die nicht verpachteten Flächen nach wie vor selbst, dazu gehört neben Wald eben auch etwas Acker- und Grünland. Ich ermittle meinen Gewinn ebenfalls durch EÜR. Es kann evtl sein das das bei uns mit der Kollektivierung, wo die Bauern ihr Landw Vermögen( Flächen, Vieh, Maschinen und Geräte) in die LPGs eingebracht haben, als Betriebsaufgabe gewertet wird? Wir haben aber Rest-und Splitterflächen auch zu DDR Zeiten immer selbst bewirtschaftet. Zudem bezahle ich ja auch BG auf die selbst bewirtschafteten Flächen.
                Freundliche Grüße
                Frank

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                  #9
                  Zudem bezahle ich ja auch BG auf die selbst bewirtschafteten Flächen.
                  Das ist schon klar, aber von selbst bewirtschafteten Flächen war in den Beiträgen von Bäuerin 10 ja bisher nicht die Rede.

                  ... das mir das FA erklärt hat das Pachteinnahmen von LuF Flächen generell auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind
                  Bei mir persönlich ist die Rechtslage zwar so, aber ich hatte vor ein paar Jahren mal längere Zeit mit einem Fall zu tun, da wurden die Pachteinnahmen

                  als Gewinn aus einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb versteuert. Nach dem Tod des Bauern haben die Erben den Betrieb noch 2 Jahre fortgeführt,

                  dann wurde der Betrieb aufgegeben bzw veräußert, was natürlich dann zu einem erheblichen Betriebsaufgabegewinn und hohen Steuern geführt hat.

                  Manchmal ist es besser, man hat keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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