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Private KFZ-Nutzung in der EÜR

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    Private KFZ-Nutzung in der EÜR

    jetzt bin ich nicht mehr 'flossfahrt', sondern 'Felicitas B.' :--)) ... und hier erneut mein Problem:

    Hallo an alle,

    ich mache meine Steuerklärung 2022 zum erstenmal selber mit 'elster'. uff - stöhn ... bin gewerbetreibend/selbständig

    FRAGE: ich habe eine Event-Agentur, mein PKW ist geleast. Pro Quartal buche ich EUR 500 "priv, Kfz-Nutzung" auf die Konten 4645/2130 (ohne MwSt.)
    Muß ich in der "Gewinnermittlung nach § 4 ABS. 3 ESTG" darüber hinaus noch zusätzlich Einnahmen als 'Privatanteile" angeben (4639+4645+4646)?
    Wenn ja, wie/woraus errechne ich diese Beträge????

    Ich danke und freue mich auf eure Hilfe :--))
    LG Felicitas

    #2
    Hier im Forum geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung, nicht um Fragen zum Steuerrecht oder um Buchhaltungsfragen

    Ob du die Privatnutzung deines Pkw's richtig ermittelt hast, können wir nicht beurteilen. Das u. a. hängt davon ab, ob es sich um notwendiges

    oder gewillkürtes Betriebsvermögen handelt. Bitte mal die Hilfe zu den Zeilen 19, 85 und 86 der EÜR lesen. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke charlie, aber 'elster' .... ich erkenne ... ist nix für 'dummies' :-(((. Seit jahren konnte ich meine USt-Voranmeldung AUSDRUCKEN, jetzt auf einmal gehts nicht mehr :-((( ???
      bzw. wie/wooo geht das???
      mfg fe

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        #4
        Du kannst doch das Übertragungsprotokoll ausdrucken, da steht alles drin. Wenn du die Voranmeldung direkt in Mein ELSTER erstellst,

        klickst du bei Übermittelte Formulare auf den Namen. Wenn du ein Buchhaltungsprogramm verwendest, musst du dessen Hilfe lesen.

        Dort wird durchaus auch noch der Ausdruck auf die amtlichen Papierformulare angeboten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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