Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen wie es beim Ausfüllen mit der Anlage V aussieht, wenn man selber in einer Eigentumswohnung wohnt und ein Zimmer an einen Angehörigen vermietet.
Sind dann die Werbungskosten anteilig zu berechnen?
Also müsste man dann die Kosten eines Kredit bzgl. des Zinses und die Abschreibung anteilig gemäß der vermieteten Fläche berechnen?
Viele Grüße
Benjamin
ich wollte mal fragen wie es beim Ausfüllen mit der Anlage V aussieht, wenn man selber in einer Eigentumswohnung wohnt und ein Zimmer an einen Angehörigen vermietet.
Sind dann die Werbungskosten anteilig zu berechnen?
Also müsste man dann die Kosten eines Kredit bzgl. des Zinses und die Abschreibung anteilig gemäß der vermieteten Fläche berechnen?
Viele Grüße
Benjamin
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