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Grundsteuerbescheid

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    Grundsteuerbescheid

    Hallo Forum,
    wir haben heute den Bescheid für die Grundsteuer erhalten. Was mich nur gewundert hat, dass sowohl ich als auch meine Frau ein Schreiben erhalten hat (gleiches Aktenzeichen) In beiden Schreiben wird der Steuermessbetrag auf 71,30 € festgelegt. Gilt dieser Wert, oder müssen beide Werte zusammengezählt werden ?
    Danke und schönen Abend

    #2
    Habt ihr unterschiedliche Adressen ? Wir haben für unsere Grundstücke jeweils nur einen an uns gemeinsam adressierten Bescheid bekommen.

    Im Bescheid über den Grundsteuerwert (bzw. Äquivalenzbetrag) ist bei uns die Zurechnung zu je 1/2 angegeben.

    Auf Grundlage diese Bescheids kann man selbst nachrechnen, ob der Steuermessbetrag der Gesamtbetrag für das Objekt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, wir haben eine Adresse. Allerdings habe ich gerade auf dem Adresskopf gesehen, dass die PLZ nicht stimmt (Ort stimmt, PZL ist statt 67592 die 67549) notiert. (bei meiner Frau falsche PLZ bei mir richtige).
      Der Grundstückswert ist mit 230.000€ angegeben in A. Bei Zurechnung steht dann z.B. in meinem Brief 1/2 mit 115.000€. Im Brief der Hauptveranlagung wird der Messbetrag von 230.000€ berechnet. Also müsste der Steuermessbetrag 71,30 € für uns zusammen gelten, oder ?
      Zuletzt geändert von thorsten080683; 05.04.2023, 20:57.

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        #4
        Also müsste der Steuermessbetrag 71,30 € für uns zusammen gelten, oder ?
        So sehe ich das auch. Wahrscheinlich hat der Fehler bei der PLZ zu der getrennten Zustellung geführt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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