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NRW Grundsteuererklärung: Gemischt genutzte Grundst. Sach- oder Ertragswert?

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    NRW Grundsteuererklärung: Gemischt genutzte Grundst. Sach- oder Ertragswert?

    Ich habe ein Grundstück, auf dem zwei zusammenhängende Gebäude stehen. Im ersten befindet sich eine Gewerbeeinheit (Laden) und eine Wohnung. Im zweiten befinden sich zwei weitere Wohnungen und eine erheblich große Nutzfläche (Lager, Werkstatt), was jedoch unabhängig von dem genannten Gewerbeeinheit ist. Wenn ich dies nun als gemischt genutzte Gebäudeart wahrheitsgemäß angebe, erhalte ich die Fehlermeldung: "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." Siehe Screenshot. Ich muss mich offenbar zwischen einem von beiden entscheiden, müsste dann aber unvollständige und unwahre Angaben machen. Laut Telefonauskunft der Grundsteuererklärungs-Hotline meines örtlichen Finanzamts handelt es sich hierbei um einen Software-Fehler in Elster. Man empfahl mir, die Erklärung als PDF einzureichen, was ich jedoch aus Prinzip und aufgrund des Mehraufwands ablehne.

    Fragen:
    (1) Wie kann ich das Problem in Elster lösen?
    (2) Auf welchem Wege kann ich diesen vermeintlichen Software-Fehler melden. Ich hätte gern ein Ticket, auf das ich mich ggf. später berufen kann.


    PS: Ich fülle die Erklärung für den Alteigentümer aus, der nicht im Stande war die Grundsteuererklärung auszufüllen.
    Angehängte Dateien

    #2
    Nachtrag:
    Bei gemischt genutzten Grundstücken MUSS eine Angabe zum Sachwert von Nichtwohngrundstücken gemacht werden. Die Angaben zum Sachwert erfordern lediglich Angaben zu Baujahr, Grundfläche und Nutzungart, wobei dort nicht zwischen Wohn-, Nutz- und Gewerbefläche unterschieden wird.

    Ich kann also entweder die Wohneinheiten inkl. Wohn- und Nutzfläche als Ertragswert anegeben oder nur den Gewerbeteil als Sachwert. Beide Lösungen sind unvollständig.
    Zuletzt geändert von nise8181; 06.04.2023, 10:11.

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      #3
      Bei gemischt genutzten Grundstücken MUSS eine Angabe zum Sachwert gemacht werden.
      Genauso ist das, Angaben zum Ertragswert sind bei dieser Grundstücksart nicht zulässig. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke! Habe verstanden. Die Überschrift im Formular lautet nur "Nicht-Wohngrundstücke", was zumindest in meinem Fall nicht zutreffend ist. Beschreibung und Beschriftung der Formulare wäre in dem Fall verbesserungswürdig.

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