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NRW Grundsteuererklärung bei zwei Wohneineiten

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    NRW Grundsteuererklärung bei zwei Wohneineiten

    Hallo zusammen,

    kurze Frage die ich hier über die Suche nicht genau klären konnte.

    ich besitze ein Haus mit zwei offiziell getrennten Wohneinheiten. Es gibt zwei Aktenzeichen. Eine Wohnung bewohne ich selbst, die Andere ist vermietet.

    in der Grundsteuererklärung wird ja nun genau erfragt wie das Objekt aufgeteilt ist. Nun habe ich alles fein bei dem Aktenzeichen für die WE1 eingetragen, meine bewohnte Wohnung aber auch die zweite die vermietet ist und habe es verschickt.

    Trage ich nun alle Daten nochmals für die WE2 ein?

    oder hätte ich bei WE1 nur die Daten von dieser Einheit eintragen müssen und das Finanzamt dröselt beides jeweils auseinander?

    Was ist mit dem Garten / Parkplätze die keiner WE fest zugeordnet sind?

    besten Dank.


    #2
    ... oder hätte ich bei WE1 nur die Daten von dieser Einheit eintragen müssen und das Finanzamt dröselt beides jeweils auseinander?
    Du selbst musst dein Wohnungseigentum gemäß Teilungsplan bzw. Wohnungsgrundbuch in 2 wirtschaftliche Einheiten zerlegen.

    Jede wirtschaftliche Einheit wird für sich bewertet, das Gemeinschaftseigentum wird über die Miteigentumsanteile zugeordnet.

    Beide Wohnungen in einer Erklärung anzugeben, ist falsch !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      vielen Dank. mhh, das ist lt. dem Formular verwirrend. Das heisst ich gebe das Objekt jeweils als Einfamilienhaus an und trage dann nur die jeweilige WE ein?

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        #4
        Das heisst ich gebe das Objekt jeweils als Einfamilienhaus an und trage dann nur die jeweilige WE ein?
        Nein, es handelt sich um die Grundstücksart Wohnungseigentum und ja, jede Eigentumswohnung wird für sich erklärt.

        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          ach interessant, vielen Dank.

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            #6
            Kann ich die bereits hochgeladene Erklärung einfach löschen und die neue hinzufügen? oder kann man irgendwo anmerken dass es ein ersatz ist?

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              #7
              nein, löschen was beim FA ist, ist nicht. Du musst für das verwendete Aktenzeichen eine korrigierte Erklärung hinterhersenden. Im Idealfall wird nur die neueste bearbeitet. Falls die erste schon bearbeitet ist, hilft nur ein Einspruch. Ein Hinweis bei besondere Bemerkungen o. Ä. schadet aber nicht.

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                #8
                Kann ich die bereits hochgeladene Erklärung einfach löschen und die neue hinzufügen? oder kann man irgendwo anmerken dass es ein ersatz ist?
                Selbst löschen kann man nichts. Du übermittelst einfach eine korrigierte Erklärung. Bearbeitet wird in der Regel die zuletzt übermittelte Erklärung.

                Man könnte unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck Seite 6 vermerken, dass es sich um eine Korrektur handelt. Zur personellen Bearbeitung

                werden die Dubletten allerdings ohnehin ausgesteuert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  vielen Dank.

                  dann kann ich unter "übermittelte Formulare" zwar das Dokument löschen, ändert aber im Finanzamt nichts. OK

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                    #10
                    dann kann ich unter "übermittelte Formulare" zwar das Dokument löschen, ändert aber im Finanzamt nichts. OK
                    Du solltest die übermittelten Daten aber zuerst in eine neue Erklärung übernehmen und dort korrigieren, sonst musst du ja alles neu von Hand eingeben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      klar, das ist hilfreich. Danke

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                        #12
                        hallo mal wieder. es hat sich eine weitere Frage eröffent. ist der im Teilungsplan als Abstellraum aufgeführte, Spitzboden von ca. 21m2 der oberen Wohnung als Wohnraum anzusehen?

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                          #13
                          Meines Erachtens gehört ein typischer Spitzboden regelmäßig nicht zur Wohnfläche. Ist er direkt von der Wohnung aus erreichbar oder nur über das Treppenhaus ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            nur über die wohnung und laut vermietvertrag, Abstellraum. ist quasi ein Speicher in schön.

                            Kommentar


                              #15
                              Das musst du anhand der örtlichen Situation selbst entscheiden. Hier der Link zur Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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