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Fehler bei der Steuerberechnung zu inländischen Kapitalerträgen

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    Fehler bei der Steuerberechnung zu inländischen Kapitalerträgen

    Bei der Steuerberechnung mit ELSTER erhalte ich den Hinweis: Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen mit Steuerabzug wurden korrigierte Beträge in Höhe von 0,00 Euro eingegeben.

    Aber in Anlage KAP in Zeile 7 steht nur ein Eintrag im Feld "Betrag laut Steuerbescheinigung(en)", das Feld "Korrigierter Betrag (laut Erläuterung)" ist leer.

    Weiterhin habe ich ausländische Kapitalerträge mit 163 EURO in Zeile 19 eingetragen.

    In der Berechnung ist dann auch der in Feld 7 eingetragenen Betrag nicht berücksichtigt, sondern es sind nur nur die ausländischen Kapitalerträge von 163 EURO aufgeführt.

    Ich habe das Programm neu gestartet, und die Einträge stehen genau so im gespeicherten Formular, wie ich sie eingegeben habe.
    Wenn ich die Berechnung erneut durchführe, erhalte ich wieder den o.g. Hinweis, und in der Berechnung sind wieder nur die ausländischen Kapitalerträge.

    Kann mir jemand zu diesem Fehler etwas sagen?

    Viele Grüße
    Werner

    #2
    Mir sind keine Fehler in der Anlage KAP bekannt. Ist es überhaupt notwendig, deine inländischen Kapitalerträge zu erklären ?

    Wurde Kapitalertragsteuer einbehalten ? In vielen Fällen reicht es nämlich aus, in Zeile 17 nur den tatsächlich beanspruchten

    Sparer-Pauschbetrag zu erfassen und nur die Kapitalerträge im Ausland zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank an Charlie24 für die schnelle Antwort.

      In 2021 hatte ich inländische Kapitaleinkünfte über dem Freibetrag von 1.602 EURO, da standen in der Berechnung auch die inländischen Einkünfte drin.

      Deshalb habe ich es analog auch für 2022 erwartet.

      In 2022 liege ich aber unter dem Freibetrag, eventuell macht das den Unterschied.
      Vielleicht verarbeitet das Programm das ja intern so, dass es die Einkünfte in der Berechnung gar nicht mehr aufführt.

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        #4
        Vielleicht verarbeitet das Programm das ja intern so, dass es die Einkünfte in der Berechnung gar nicht mehr aufführt.
        Auch wenn man den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hat, sollten die Kapitalerträge in der Steuerberechnung erscheinen,

        dann eben mit 0 €. Die Fehlermeldung, die du erhältst, kann im Übrigen auch eine der Zeilen nach der Zeile 7 betreffen.

        Wenn der Sparer-Pauschbetrag 2022 nicht ausgeschöpft wurde und die Banken im Inland keine Kapitalertragsteuer einbehalten haben,

        würde ich die inländischen Erträge nicht erklären und nur die Zeilen 17 und 19 ausfüllen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Doch, es wurden von Banken im Inland Kapitalertragsteuer einbehalten, deshalb werde ich die inländischen Kapitaleinkünfte schon angeben müssen.

          Der Hinweis zu den korrigierten Beträgen lautet komplett:
          Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen mit Steuerabzug wurden korrigierte Beträge in Höhe von 0,00 Euro eingegeben. Bitte überprüfen Sie, ob diese Werte zutreffend sind. Wenn die Beträge lt.
          Steuerbescheinigungen korrekt sind, dürfen bei den „korrigierten Beträgen“ keine Angaben gemacht werden.
          Das hat mich sehr gewundert, denn dieses Feld in Zeile 7 ist leer, ich habe nichts eingetragen.

          Der Hinweis bezieht sich nur auf die korrigierten inländischen Beträge in Zeile 7, deshalb gehe ich davon aus, dass der Fehler keine andere Zeile nach der Zeile 7 betrifft.

          Ich hatte allerdings für 2021 einen korrigierten Betrag eingetragen, den habe ich für 2022 gelöscht.
          Vielleicht ist hier ein Programmfehler, dass das leere Feld jetzt fälschlich als "0 EURO" verstanden wird.

          Gibt es jemanden, der auch für 2021 eine Eintrag im Korrekturfeld hatte und der für 2022 keinen Eintrag hat?
          Dann würde mich interessieren, ob auch die inländischen Kapitaleinkünfte in der Steuerberechnung automatisch auf 0 EURO gesetzt wurden.

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            #6
            Ich würde die Anlage KAP entfernen, den Entwurf speichern, schließen und anschließend die Anlage KAP neu hinzufügen

            und neu ausfüllen. Das ist doch schnell gemacht. Wenn die Freistellungen nicht richtig verteilt waren, macht es

            natürlich Sinn, auch die inländischen Erträge zu erklären und den Antrag in Zeile 5 zu stellen.

            Bis hier jemand vorbeikommt, der im letzten Jahr korrigierte Beträge erklärt hatte und heuer nicht, das kann ewig dauern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Der Tipp war gut, ich habe jetzt die Anlage KAP entfernt und neu ausgefüllt.
              Und siehe da: Der Fehler ist weg.

              Ganz lieben Dank!!!

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