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Schulgeld für mein nicht leibliches Kind

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    Schulgeld für mein nicht leibliches Kind

    Fehlermeldung Schulgeld

    Heute, 13:13
    Guten Tag
    Ich hoffe es kann mir einer Weiterhelfen,
    ich mache meine Steuererklärung für 2022 meine Ehefrau ist thailänderin wir sind zusammenveranlagt sie hat ein Sohn in Thailand wo er zur Schule geht ich bezahle für ihren Sohn Schulgeld habe es in Anlage Kind eingetragen und so weit alles fertig beim überprüfen der steuererklärung kommt die Fehlermeldung Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben sie daher auch die Höhe des Schulgeldes an,das von der steuerpflichtige Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") Anlage Kind. Ich bin allein Verdiener. Würde mich sehr freuen über eine Antwort.
    Gruß Thomas

    #2
    Guten Tag
    Ich hoffe es kann mir einer Weiterhelfen,
    ich mache meine Steuererklärung für 2022 meine Ehefrau ist thailänderin wir sind zusammenveranlagt sie hat ein Sohn in Thailand wo er zur Schule geht ich bezahle für ihren Sohn Schulgeld habe es in Anlage Kind eingetragen und so weit alles fertig beim überprüfen der steuererklärung kommt die Fehlermeldung Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben sie daher auch die Höhe des Schulgeldes an,das von der steuerpflichtige Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0") Anlage Kind. Ich bin allein Verdiener. Würde mich sehr freuen über eine Antwort.
    Gruß Thomas

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      #3
      Ich hoffe es kann mir einer Weiterhelfen,
      Und was hat das jetzt mit der EPP zu tun ? Du bist der Stiefvater, nehme ich an. Welche Angaben wurden denn in der Anlage Kind

      zum Kindschaftsverhältnis gemacht ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich hab die Frage mal von der Energiepauschale abgelöst und einen eigenen Thread draus gemacht.

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          #5
          Ich hab die Frage mal von der Energiepauschale abgelöst und einen eigenen Thread draus gemacht.
          Dann führe ich die beiden Threads mal zusammen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo zusammen
            Ich mache meine Steuererklärung für 22 bin allein Verdiener meine Thailändische Ehefrau Arbeitet noch nicht sind zusammenveranlag meine Ehefrau hat ein leiblichen Sohn der in Thailand zur Schule geht ich bezahle für den Sohn Schulgeld und Verpflegung meine frage ist wo muss ich es in der steuererklärung angegeben das ich Schulgeld bezahle habe schon bei der Anlage Kind eingetragen und bekomme die Meldung wurden Angaben zur einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartner getätigt wobei ich zusammenveranlagung gewählt habe. Ich hoffe es kann einer Weiterhelfen.
            Gruß Thomas
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              #7
              Das hast du doch in ähnlicher Form schon mal gefragt. Schulgeld hat doch nichts mit der Anlage AV für Riesterbeiträge zu tun.

              Ich habe nachgefragt: https://forum.elster.de/anwenderforu...057#post424057
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Dann führ ich wieder mal die beiden Threads zusammen. Und schick dem Fragesteller eine PM mit dem Link. Vielleicht findet er dann seine Frage wieder.

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                  #9
                  Vielleicht ein Vorschlag zur Vereinfachung: Thailand ist kein EU/EWR-Staat, d.h. Schulgeldzahlungen an eine thailändische Schule sind nirgends einzutragen mangels Abzugsfähigkeit.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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