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Betriebsrente als Versorgungsbezug und als Lohn deklarieren?

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    Betriebsrente als Versorgungsbezug und als Lohn deklarieren?

    Anlage N:
    Muss man eine Betriebsrente als Versorgungsbezug und als Lohn deklarieren? Dann könnte das FA annehmen, dass ich 2 Einkünfte hätte oder?

    #2
    Muss man eine Betriebsrente als Versorgungsbezug und als Lohn deklarieren?
    Du musst sie gemäß deiner Lohnsteuerbescheinigung auf den Seiten 2 und 3 der Anlage N erfassen. Da wird nichts doppelt berechnet.

    Am einfachsten ist es, du nutzt den Bescheinigungsabruf, der füllt dir alles richtig aus, auch die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Bitte den Titel ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, Charly 24,
      Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
      Was meinen Sie mit Ihrem Tipp "Bitte den Titel ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig !"
      Liebe Grüße
      Luisette

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        #4
        Was meinen Sie mit Ihrem Tipp "Bitte den Titel ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig !
        Das hat sich erledigt, den Titel hat schon jemand geändert. Da stand ursprünglich nämlich Luisette, also dein Benutzername.

        Ich weiß, dass die Beschriftung Name eingeben, irreführend ist, aber ich selbst kann daran nichts ändern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok. Schönen Abend. Lg

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            #6
            @Charlie24:
            Ich weiß, dass die Beschriftung Name eingeben, irreführend ist, aber ich selbst kann daran nichts ändern.
            Hat deines Wissens schon mal jemand versucht, hier per Kontaktformular o.ä. beim Admin eine Änderung zu erreichen? Oder ist das "Name eingeben" durch den Programmcode so festgelegt, dass ein Admin das nicht ändern kann? Ein Änderung würde jedenfalls Sinn machen. Ich bin letztens auch über die irreführende Beschriftung "gestolpert".
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Hat deines Wissens schon mal jemand versucht, hier per Kontaktformular o.ä. beim Admin eine Änderung zu erreichen? Oder ist das "Name eingeben" durch den Programmcode so festgelegt, dass ein Admin das nicht ändern kann?
              Doch, ein Admin könnte das schon ändern und das wurde nach meiner Erinnerung auch schon mal geändert, allerdings musste das Forum damals

              wegen einiger schwerwiegender Fehler bei den Wartungsarbeiten auf den Vortag zurückgesetzt werden und dann war das wieder futsch.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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