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Ausbildung beendet - Arbeitsbeginn

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    Ausbildung beendet - Arbeitsbeginn

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne meine Steuererklärung 2022 abgeben.
    Im Februar habe ich meine Ausbildung beendet (zuvor logischerweise Ausbildungsvergütung ohne Lohnsteuer), dann bis zum 31.07 Vollzeit gearbeitet und Im august 2022 eine Zweitausbildung begonnen. Nun meine Frage: wie trage ich das in die Anlage N ein? Einen Eintrag mit der Erwerbstätigkeit und einen weiteren mit der neuen Ausbildung? Dann würde ich bei 130
    € Rückerstattung landen.
    Ich wundere mich nur, da man ja eigentlich öfter mal hört, dass man nach der Ausbildung ja soooo viel an Steuern zurückbekommen kann.

    #2
    Zitat von PSEIDER Beitrag anzeigen
    Einen Eintrag mit der Erwerbstätigkeit und einen weiteren mit der neuen Ausbildung?
    Nicht vergessen die Ausbildung in Januar und Februar. Müssten also drei Einträge sein.

    Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt.

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      #3
      Jap, habe ich gemacht. Die Beiträge während der Ausbiludng mit den Beiträgen der Erwerbstätigkeit addiert.

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        #4
        Hallo,

        Ich wundere mich nur, da man ja eigentlich öfter mal hört, dass man nach der Ausbildung ja soooo viel an Steuern zurückbekommen kann.
        Da wunderst du dich zurecht. Bei grob einem halben Jahr Vollzeit und einem weiteren Halbjahr in Ausbildung sollten eigentlich mehr als 130 Euro erstattet werden.
        Hast du die Vorsorgeaufwendungen richtig eingetragen?

        zuvor logischerweise Ausbildungsvergütung ohne Lohnsteuer
        Nein, das ist nicht logisch. Es gibt steuerrechtlich keinen Unterschied zwischen Ausbildung und normaler Berufstätigkeit, beides ist Lohn und beides ist zu versteuern. Und gerade im letzten Lehrjahr kann in manchen Berufen durchaus schon Lohnsteuer anfallen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hi, sorry für die späte Rückmeldung. Hier einmal ein paar Screenshots, wie meine Erklärung derzeit aufgebaut ist.

          Beiträge Altersvorsorge: AN / AG Anteil jeweils 1883€
          Krankversicherung AN: 1630€
          Arbeitslosenversicherung AN: 244€
          Kirchensteuer 121€

          Das waren alle Angaben. Derzeitige Rückerstattung; 117,62€

          Wisst ihr woran das liegen könnte, dass es so gering ausfällt?
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 1 Bilder

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            #6
            1225 Euro Steuer bei über 20.000 Einnahmen ist dann doch recht wenig. Wahrscheinlich wurde sie auch vom Arbeitgeber richtig einbehalten, das hab ich jetzt nicht überprüft. Mit dem Ausbildungsgehalt liegst Du knapp unter Grundfreibetrag + Werbungskostenpauschbetrag.
            So unrealistisch kommt mir die Berechnung jetzt doch nicht mehr vor!

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              #7
              Das waren alle Angaben. Derzeitige Rückerstattung; 117,62€
              Ich komme auf über 170,00 €. Wenn du bei den Werbungskosten nicht über 1.200,00 € kommst, ist aber nicht die große Erstattung

              zu erwarten. Hast du die Kirchenlohnsteuer sowohl in der Lohnsteuerbescheinigung wie in der Anlage Sonderausgaben erfasst ?

              Den Beitrag zur Pflegeversicherung hast du jetzt nicht genannt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ach, hab ich übersehen.
                Pflegeversicherung 310€.

                Werbungskosten liegen bei 711€.

                Dann ist wohl leider nicht mehr rauszuholen, schade

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                  #9
                  Achso - Kirchensteuer sowohl in Anlage N, als auch bei den anderen Aufwänden aufgeführt.

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                    #10
                    Was hast du denn zur Zweitausbildung angeben bzw. für die Erstausbildung Januar bis Februar? Oder war das der gleiche Arbeitgeber, bei dem

                    du Vollzeit gearbeitet hast ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ich habe jetzt mal deinen Steuerfall mit den von dir gemachten Angaben in Mein ELSTER nachgestellt.

                      Bei der Einkommensteuer macht die Erstattung 181 € aus, dazu kommt noch eine Kirchensteuererstattung von etwa 26 €.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Hmm, ich blende mal die detaillierte Ansicht von Elster ein. Woher kommt die Differenz?
                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                          #13
                          Von Lohnersatzleistungen war bisher aber noch nicht die Rede ... oder hab ich's überlesen?

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                            #14
                            Ohhhh, daher kommt dann wohl die Differenz , sorry.
                            Das war durch Corona bedingt.

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                              #15
                              Ohhhh, daher kommt dann wohl die Differenz , sorry.
                              Genauso ist das ! Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, erhöhen den Steuersatz bei den steuerpflichtigen Einkünften.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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