Hallo zusammen,
Für die Grundsteuererklärung müssen wir unsere ETW erklären. Die Fläche worauf das MFH steht besteht aus 2 Grundstücke mit 2 unterschiedlichen Grundbuchblätter. Für das „grosse“ was gebaut ist steht ein Bodenrichtwert und habe ich alles eingetragen. Das zweite Grundstuck ist eine kleine Fläche die nicht gebaut ist hat allerdings 3 Bodenrichtwerte (eine davon die selbe wie das bebaute Grundstuck). Beide Grundstücke auf der selben Fläche.
z.B Flurstuck 1234 Große 2.000m2 Bodenrichtwert 300€ Blatt 00001
Flurstuck 5678 Große 80m2 Bodenrichtwert 250€ 270€ 300€ Blatt 00002
Für beide Flächen besitzen wir zu je 50% mit meiner Frau den gleichen Anteil.
Ich habe beide Fläche eingetragen allerdings frage ich mich wie die 2 geschlüsselt werden müssen (erste Fläche, zweite, beide).
Lieben Dank in Voraus.
Für die Grundsteuererklärung müssen wir unsere ETW erklären. Die Fläche worauf das MFH steht besteht aus 2 Grundstücke mit 2 unterschiedlichen Grundbuchblätter. Für das „grosse“ was gebaut ist steht ein Bodenrichtwert und habe ich alles eingetragen. Das zweite Grundstuck ist eine kleine Fläche die nicht gebaut ist hat allerdings 3 Bodenrichtwerte (eine davon die selbe wie das bebaute Grundstuck). Beide Grundstücke auf der selben Fläche.
z.B Flurstuck 1234 Große 2.000m2 Bodenrichtwert 300€ Blatt 00001
Flurstuck 5678 Große 80m2 Bodenrichtwert 250€ 270€ 300€ Blatt 00002
Für beide Flächen besitzen wir zu je 50% mit meiner Frau den gleichen Anteil.
Ich habe beide Fläche eingetragen allerdings frage ich mich wie die 2 geschlüsselt werden müssen (erste Fläche, zweite, beide).
Lieben Dank in Voraus.
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