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Zwei Flächen in zwei unterschiedlichen Grundbuchblätter

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    Zwei Flächen in zwei unterschiedlichen Grundbuchblätter

    Hallo zusammen,

    Für die Grundsteuererklärung müssen wir unsere ETW erklären. Die Fläche worauf das MFH steht besteht aus 2 Grundstücke mit 2 unterschiedlichen Grundbuchblätter. Für das „grosse“ was gebaut ist steht ein Bodenrichtwert und habe ich alles eingetragen. Das zweite Grundstuck ist eine kleine Fläche die nicht gebaut ist hat allerdings 3 Bodenrichtwerte (eine davon die selbe wie das bebaute Grundstuck). Beide Grundstücke auf der selben Fläche.

    z.B Flurstuck 1234 Große 2.000m2 Bodenrichtwert 300€ Blatt 00001
    Flurstuck 5678 Große 80m2 Bodenrichtwert 250€ 270€ 300€ Blatt 00002

    Für beide Flächen besitzen wir zu je 50% mit meiner Frau den gleichen Anteil.

    Ich habe beide Fläche eingetragen allerdings frage ich mich wie die 2 geschlüsselt werden müssen (erste Fläche, zweite, beide).

    Lieben Dank in Voraus.

    #2
    Meines Erachtens gilt für beide Flurstücke der gleiche Bodenrichtwert, nämlich 300,00 €, jedenfalls dann,

    wenn das kleine Flurstück unmittelbar an das große Flurstück angrenzt. Auszuwählen wäre dann bei beiden

    1 - erste Fläche. In GW2 wird nur die Summe eingetragen, also 2.080 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Herzlichen Dank Charlie, bekomme jetzt keinen Fehler mehr. In der Tat die zwei Grundstücke sind angrenzend, da wir die kleine Fläche gekauft haben um diese als Parkplatz zu nutzen.

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