Hallo,
Meine Frau plant eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Aktuell sind wir gemeinsam mit einer Steuernummer und einem Elster-Account zusammenveranlagt. Muss sie nun für ihre selbständige Tätigkeit einen eigenen Elster-Account einrichten und darüber eine Steuernummer für die EÜR und USt. beantragen? Wir möchten die Zusammenveranlagung beibehalten, damit sie einkommensteuerrechtlich weiterhin mit unserer gemeinsamen Steuernummer geführt wird.
Vielen Dank vorab und ein frohes Osterfest!
Meine Frau plant eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Aktuell sind wir gemeinsam mit einer Steuernummer und einem Elster-Account zusammenveranlagt. Muss sie nun für ihre selbständige Tätigkeit einen eigenen Elster-Account einrichten und darüber eine Steuernummer für die EÜR und USt. beantragen? Wir möchten die Zusammenveranlagung beibehalten, damit sie einkommensteuerrechtlich weiterhin mit unserer gemeinsamen Steuernummer geführt wird.
Vielen Dank vorab und ein frohes Osterfest!
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