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Registrierung freiberufliche Tätigkeit der Ehefrau

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    Registrierung freiberufliche Tätigkeit der Ehefrau

    Hallo,

    Meine Frau plant eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Aktuell sind wir gemeinsam mit einer Steuernummer und einem Elster-Account zusammenveranlagt. Muss sie nun für ihre selbständige Tätigkeit einen eigenen Elster-Account einrichten und darüber eine Steuernummer für die EÜR und USt. beantragen? Wir möchten die Zusammenveranlagung beibehalten, damit sie einkommensteuerrechtlich weiterhin mit unserer gemeinsamen Steuernummer geführt wird.

    Vielen Dank vorab und ein frohes Osterfest!

    #2
    Vorab: Das kann alles weiterhin über den einen vorhandenen ELSTER-Zugang abgewickelt werden.
    Deine Frau soll dort einen Fragebogen zur steurlichen Erfassung ausfüllen.
    Ob sie dann eine eigene Steuernummer bekommt ist Sache des Finanzamtes. In Hessen erhalten zusammenveranlagte Ehefrauen für die USt. und die EÜR eine eigene Steuernummer, das wird in anderen Bundesländern vielleicht ähnlich gehandhabt.

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      #3
      Danke, Telepeter. Dann werde ich das so durchführen.

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