Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Hobbyraum, der nicht als Aufenthaltsraum geeignet ist

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Hobbyraum, der nicht als Aufenthaltsraum geeignet ist

    Moin. Betreff NRW: Ich muss einen einzelnen Hobbyraum (Anteil 165/10000 am Grund) in einem MFH erklären, der nicht als Aufenthaltsraum geeignet ist (Lichteinfall, Deckenhöhe, nur über Treppenhaus erreichbar).
    Mein Problem: Ich habe ja einen kleinen Eigentumsanteil am bebauten Grundstück, aber keine Wohnfläche.
    Wähle ich "Wohneigentum", will Elster eine Nutzungsfläche haben, also muss diese Eingabe falsch sein.
    Wähle ich "Teileigentum" oder "sonstiges bebautes Grundstück", soll ich einen Sachwert eingeben. Wie berechnet der sich? Mit meinem Eigentumsanteil am Grund von 165/10.000 x Fläche x Bodenrichtwert? Das ist mehr als ich damals bezahlt habe. Der Einheitswertbescheid bei Kauf 2007 wies einen Einheitswert von 255€ aus für die Grundstücksart "Sonstiges bebautes Grundstück im Wohnungs-/Teileigentum", dafür gibt es aber bei der Grundstücksart getrennte Felder zum ankreuzen.
    Wie erfasse ich nun das Eigentum? Mit welchem Sachwert?
    BG
    Fis95
    Zuletzt geändert von Fis95; 09.04.2023, 10:21.

    #2
    Du musst deinen rechnerischen Miteigentumsanteil am Grund und Boden erklären. Das sind die 165/10000 am Flurstück.

    Zum Sachwert musst du außerdem die Bruttogrundfläche deines Hobbyraums angeben. Ich schätze mal, mit Nutzfläche x 1,3

    könnte man hinkommen, dann ist auch der Treppenhausanteil mit erschlagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie. Der Hobbyraum ist zum Aufenthalt nicht geeignet (Licht, Deckenhöhe), das ist ein Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus ohne Wonungsanschluss und der auch nur vom Kellergeschoss her erreichbar ist. Elster meldet aber als Fehler ich solle "6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" ausfüllen und da soll ich aber Gebäudeangaben machen. Bin am verzweifeln...
      BG
      Fis95

      Kommentar


        #4
        Nochmal anders: Du musst Wohneigentum wählen, Rest siehe oben.

        Kommentar


          #5
          Danke. Aber dann habe ich plötzlich per Fehlermeldung Kapitel "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" auszufüllen, nicht mehr den Sachwert, und da kann ich nur WOHNflächen eingeben die es nicht ist. Wie kann ich denn Nutzflächen erfassen die keine Wohnflächen sind? Irgendwie befürchte ich eine nachträgliche Deklaration zu einer Wohnfläche die dieser Abstellraum nicht ist
          BG
          Fis95

          Kommentar


            #6
            Du musst Wohneigentum wählen, Rest siehe oben.
            Das glaube ich eher nicht. Meines Erachtens ist das Teileigentum und bei der Gebäudeart dann Wohnhäuser mit Mischnutzung.

            https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

            https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Stimmt, Teileigentum, ich habe etwas flüchtig gelesen.

              Kommentar


                #8
                Danke, bin jetzt ohne Fehlermeldung durch!
                Was mich irritiert: Den Sachwert zum Grundstück kann das FA ja einfach aufgrund meiner Angaben selbst errechnen. Aber wer rechnet wie den Sachwert des Hobbykellers aus, bei dem ich ja nur eine Fläche angegeben habe?
                BG
                Fis95

                Kommentar


                  #9
                  Aber wer rechnet wie den Sachwert des Hobbykellers aus, bei dem ich ja nur eine Fläche angegeben habe?
                  Hoffentlich die Bruttogrundfläche und nicht nur die Nutzfläche !

                  Ich habe dir doch die Anlage 42 zum Bewertungsgesetz verlinkt. Von den dortigen Normalherstellungskosten geht das Finanzamt aus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Ach so, das sind qm-Preise.
                    Ich komme gerade dahin dass der schäbige Kellerraum zum Einheitswert von 255€ plötzlich 25.000€ Wert sein soll, das hundertfache (ich habe vor rund 15 Jahren dafür 5000€ gegeben). Hoffentlich wird aus den knapp 4€ Steuern im Jahr nicht auch das hundertfache

                    Kommentar


                      #11
                      Hoffentlich wird aus den knapp 4€ Steuern im Jahr nicht auch das hundertfache
                      Die Ausgangswerte sind nur eine Grundlage für den Grundsteuerwert. Auf den Grundsteuerwert wird dann die Steuermesszahl von 0,34 Promille angewendet.

                      https://www.steuernundabgaben.de/grstg/15.html

                      Wie hoch die Grundsteuer künftig ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht seriös abschätzen, da die neuen Hebesätze erst 2024 festgelegt werden.

                      Es kann schon deutlich teurer werden. Ich habe in Bayern u. a. eine unbebaute Parzelle erklärt, da hat sich der Grundsteuermessbetrag auf das

                      5,5-fache erhöht.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X