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    angebl. Fehler in N, KAP und / oder KAP-BET

    ich brüte heute zum 2. Mal wiederum seit einer dreitviertel Stunde über meine ELSTER-Steuererklärung online und versuche den Fehler zu finden.
    die Prüfung ergibt folgendes:

    Aktueller Hinweis

    Hinweis:Es betrifft augenscheinlich die Eintragungen für meine Ehefrau unter

    2 - Angaben zum Arbeitslohn

    Und eben nicht wurde in der KAP und / oder KAP BET Kirchensteuerzahlungen angegeben, weil es keine gab. Die Kapitalerträge haben den Freibetrag NICHT überschritten.

    Es betrifft offensichtlich das

    9 - Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten

    da meckert er die


    Zeile 45
    Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer(Euro, Cent) - da steht 0.00 drin

    Augenscheinlich wird die KAP-BET automatisch aufgrund der Eintragungen in KAP generiert - ist das so richtig?
    Weder meine Ehefrau noch ich sind an irgendwelchen Kapitalgesellschaften beteiligt.
    Die erzielten Zinsen/Kapitalerträge übersteigen nicht den Freibetrag!
    Ich habe gerade in einem Eintrag aus 2010 gelesen - lange her - dass die Erträge dann auch nicht angegeben/in KAP eingetragen werden müssen - ist das richtig



    Grundsätzlich mal die Frage: MUSS ich als Rentner (Altersrente) überhaupt eine Anlage N ausfüllen oder kann ich darauf verzichten?
    Ich ging immer davon aus, nur deswegen, weil darin meine Steuerklasse enthalten ist.
    In der derzeit vorhanden Anlage N meckert er die o.g. leeren Felder an.


    Was läuft da schief? Welche Eintragungen muss ich prüfen
    Zuletzt geändert von Gerard; 09.04.2023, 09:33.

    #2
    Und/oder wird landläufig so verstanden, dass eine oder mehrere, ggfs sogar alle Alternativen zutreffen. Wenn vom Lohn der Frau Kirchensteuer einbehalten wurde, ist die Aussage also doch offensichtlich wahr.

    Insofern sollte man einfach das korrigieren, was bemängelt wird, und die Kirchensteuer aufgerundet bei den Sonderausgaben angeben.

    Eine Anlage N wird ausgefüllt, wenn man Einkünfte (ggfs negative) aus nichtselbständiger Tätigkeit hat. Sie auszufüllen, um zu demonstrieren, welche Steuerklasse man hat, ist überflüssig.

    PS: wenn die Kapitalerträge den Freibetrag nicht überschritten haben, warum wird Kap überhaupt ausgefüllt?
    Zuletzt geändert von multi; 09.04.2023, 09:27.

    Kommentar


      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Und/oder wird landläufig so verstanden, dass eine oder mehrere, ggfs sogar alle Alternativen zutreffen. Wenn vom Lohn der Frau Kirchensteuer einbehalten wurde, ist die Aussage also doch offensichtlich wahr.

      Insofern sollte man einfach das korrigieren, was bemängelt wird, und die Kirchensteuer aufgerundet bei den Sonderausgaben angeben.

      Eine Anlage N wird ausgefüllt, wenn man Einkünfte (ggfs negative) aus nichtselbständiger Tätigkeit hat. Sie auszufüllen, um zu demonstrieren, welche Steuerklasse man hat, ist überflüssig.

      PS: wenn die Kapitalerträge den Freibetrag nicht überschritten haben, warum wird Kap überhaupt ausgefüllt?
      Renten werden ja besteuert .....und deshalb mein Hinweis auf die eingetragene Steuerklasse bei Formular N

      Das bedeutet also: Freibetrag nicht überschritten und damit kann die KAP gecancelt werden - richtig.
      Sollten die erstellen Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute trotzdem dem Finanzamt vorgelegt werden?
      Bei den Sonderausgaben steht die Kirchensteuer drin - aufrunden kann ich gerne - es kann aber auch ein Betrag mit Komma (derzeit) angegeben werden ;-).

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        #4
        Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
        Renten werden ja besteuert .....und deshalb mein Hinweis auf die eingetragene Steuerklasse bei Formular N
        Einkünfte aus Weinbau werden auch besteuert, trotzdem ist das kein Grund, die Anlage N auszufüllen. Insbesondere, da die Lohnsteuerklasse für die Einkommensteuer bekanntlich irrelevant ist.

        Und wenn Mein Elster meint, dass die als Sonderausgaben eingetragene Kirchensteuer kleiner als die Summe der in Anlage N etc. angegebenen Kirchensteuerabzüge ist, dann ist das auch so.

        Und die Abgeltungssteuer heißt Abgeltungssteuer, weil die Besteuerung entweder durch Einbehalt derselben oder Berücksichtigung des Freistellungsauftrags abgegolten ist. Insofern ist die Anlage Kap überflüssig, damit auch das Einreichen der Steuerbescheinigungen. Letzteres sowieso, da bei Elster Belege bekanntlich i.Allg. nur auf Anforderung vorzulegen sind.

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          #5
          Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
          Renten werden ja besteuert
          Renten unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerklasse ist da unerheblich.

          Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
          Sollten die erstellen Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute trotzdem dem Finanzamt vorgelegt werden?
          Das macht doch gar keinen Sinn. Die Banken führen die Steuern eigenständig ab.

          Kommentar


            #6
            das erleichtert auch ELSTER, die Steuererklärung zu erstellen, sie als fehlerfrei zu bezeichnen und nunmehr auch bereits versandt. Es gibt augenscheinlich nach alledem eine höchst erfreuliche Rückzahlung ;-).

            Euch ALLEN vielen Dank für die freundliche und kompetente Unterstützung.

            Kommentar


              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Das macht doch gar keinen Sinn. Die Banken führen die Steuern eigenständig ab.
              Die Anlage KAP sollte aber immer abgegeben werden, wenn der Sparerpauschbetrag (bis 2022 bei Ehegatten 1602 €) nicht vollständig ausgenutzt wurde, beispielsweise weil die Freistellungsaufträge ungünstig verteilt worden sind. Das ist in vielen Fällen so. Nur so gibt es die zu viel gezahlte Quellensteuer zurück.

              Die Steuerbescheinigungen (dieses Wort muss auf den Beleg stehen) müssen erst mal nicht vorgelegt aber für Nachfragen vorgehalten werden.

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                #8
                Die Anlage N muss nur ausgefüllt werden, wenn einer euch Arbeitslohn oder eine Betriebsrente bezieht, natürlich auch nur für diese Person.

                Dafür gibt es dann auch eine Lohnsteuerbescheinigung.

                Die Anlage KAP wird auch noch viel zu häufig ausgefüllt, obwohl sie entbehrlich ist. Wenn nur Kapitalerträge bei inländischen Banken

                unterhalb des Sparer-Pauschbetrags erzielt werden und die Freistellungsaufträge richtig verteilt waren, so dass keine Bank Steuern

                einbehalten hat, macht das Ausfüllen der Anlage KAP keinen Sinn. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Es gibt augenscheinlich nach alledem eine höchst erfreuliche Rückzahlung ;-).
                  Dass man als Rentner eine Steuererstattung erhält, ist nicht der Regelfall.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Bei den Sonderausgaben steht die Kirchensteuer drin - aufrunden kann ich gerne - es kann aber auch ein Betrag mit Komma (derzeit) angegeben werden ;-).
                    Die Webanwendung rundet selbst auf. Der Betrag sollte dem Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung der Frau entsprechen.

                    Kirchensteuervorauszahlungen, die man eventuell als Rentner entrichten muss, muss man bei den Sonderausgaben ebenfalls eintragen.

                    Wenn der Bescheinigungsabruf genutzt wird, was ich bei Rentenbezug generell empfehle, muss man die Kirchensteuereinträge

                    in der Anlage Sonderausgaben danach kontrollieren: https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dass man als Rentner eine Steuererstattung erhält, ist nicht der Regelfall.
                      meine Ehefrau war bis 01.05.2022 noch in nicht selbständiger Arbeit (Anlage N) - wohl deswegen, denke ich mal ;-).
                      JETZT sind wir beide in Rente.

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                        #12
                        ... meine Ehefrau war bis 01.05.2022 noch in nicht selbständiger Arbeit (Anlage N) - wohl deswegen, denke ich mal ;-).
                        Das ist gut möglich. Im Jahr meines Renteneintritts gab es bei uns auch noch eine Steuererstattung, danach nicht mehr.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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