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Fragen zum Ausfüllen als Kleinunternehmer / Nichtselbständige Arbeit

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    Fragen zum Ausfüllen als Kleinunternehmer / Nichtselbständige Arbeit

    Ich habe 2021 mein Gewerbe angemeldet und einen Onlineshop zum Thema Droppshipping aufgebaut. Den Shop habe ich erst 2022 richtig aufgebaut und auch ein paar kleine Umsätze erzielt. Leider hat es sich für mich nicht gelohnt, da die Kosten zu hoch waren (Werbung etc.) Ich habe im Jahr 2022 einen Umsatz von ca. 700 Euro erzielt und über 4000 Euro Verlust gemacht.

    Nun meine Fragen dazu. Ich wollte das alles selber machen und nicht noch einen Steuerberater nehmen um weitere Kosten zu haben. Ich mache jedes Jahr meine Einkommensteuererklärung über Tax, die ich auch schon abgeschlossen habe und digital über Elster übermitteln möchte.

    Dazu habe ich noch folgende Fragen:

    1. Über Elster muss ich auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausfüllen, richtig?

    2. Dort trage ich noch einmal das Gesamtbrutto aus meiner nichtselbständigen Tätigkeit ein?

    3. Weiter unten steht noch "Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge" Das kann ich ignorieren, richtig?

    4. unter Punkt 117 Angaben zur Gewinnermittlung steht "Erläuterung der anderen Gewinnermittlungsart (z.B. § 5a EStG)" Muss ich da was eintragen? Bei Punkt 118 Abweichendes Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr? Dann frei lassen?

    5. ich muss noch die EÜR ausfüllen? Ich habe folgende Probleme. Ich kann das Dokument nicht über Elster abrufen, da ich kein vollständiges Benutzerkonto habe. Wenn ich dieses beantragen will und die Daten eingebe, erhalte ich folgende Fehlermeldung

    "Fehler 082005205: Unter der von Ihnen bei der Registrierung angegebenen Steuernummer existiert bereits ein Benutzerkonto bei Mein Elster.Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren, Ihr Passwort vergessen haben oder Ihr Zertifikat abgelaufen ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zugangsdaten erneuern zu lassen. Eine Zugangserneuerung können Sie unter "Anmelden" und dem Link "Zertifikatsdatei verloren oder Zertifikat abgelaufen? Passwort vergessen?" für Ihr Benutzerkonto anfordern.


    Hier habe ich anscheinend versucht mich über mein Handy anzumelden, kann ich das irgendwie mit einem anderen Benutzerkonto verknüpfen oder ist es besser dem Hinweis zu folgen? Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit da ich nicht so lange warten möchte.


    6. Es gibt ja noch die Möglichkeit über TAX Steuer die EÜR zu machen. Muss ich da alles genau eingeben, also jeden Verkauf durch den Kunden oder kann ich das zusammenfassen. Umsatz Verkäufe gesamt alle Kunden, Werbekosten gesamt usw.

    7. Bei Tax kann man bei der Art der Buchung eine Vorlage auswählen. Es gibt viele Möglichkeiten. Hier ein Beispiel, wie ich es machen würde.

    Facebook Meta Werbung darüber ( Werbekosten Nr 32 )
    Warenverkauf dann ( Umsatz Nr 30 ) ?
    E-Commerce Beratung und Kosten für den Kurs. Sind das (Beratungskosten Nr 1) ?
    Buchhaltungskosten, wo trage ich die ein?
    Webdomain All-inkl, wo trage ich die ein?
    Und Shopify Online Shop Shopsystem, da finde ich auch nichts.

    8. Macht es einen Unterschied, wenn ich die Einkommensteuer und den Rest unabhängig voneinander versende?

    9. Gibt es sonst noch etwas Wichtiges beim Dropshipping zu beachten? Ich verkaufe nur innerhalb Deutschlands. Ich habe von One-Stop-Shop OSS gehört. Kann ich das ignorieren? Ich habe die Artikel aus China bezogen und dann direkt an die Kunden verschickt. Da ich die Kleinunternehmerregelung genutzt habe, sollte das doch kein Problem sein?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag
    Zuletzt geändert von lavan; 09.04.2023, 11:05.

    #2
    1. Über Elster muss ich auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausfüllen, richtig?
    Das hättest du längst machen müssen, eigentlich schon mit der Gewerbeanmeldung.

    2. Dort trage ich noch einmal das Gesamtbrutto aus meiner nichtselbständigen Tätigkeit ein?
    Gefragt wird nach den Einkünften, das ist der Bruttolohn abzüglich Werbungskosten bzw. Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

    3. Weiter unten steht noch "Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge" Das kann ich ignorieren, richtig?
    Nein, von deinem Bruttolohn werden doch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.

    4. unter Punkt 117 Angaben zur Gewinnermittlung steht "Erläuterung der anderen Gewinnermittlungsart (z.B. § 5a EStG)" Muss ich da was eintragen? Bei Punkt 118 Abweichendes Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr? Dann frei lassen?
    Nein, du hast doch in Zeile 116 Einnahmenüberschussrechnung ausgewählt und keine andere Gewinnermittlungsart. In Zeile 118 wählst du Nein aus.

    Was deine angeblich nicht vollständige Registrierung angeht, musst du dich präziser zu deinem bisherigen Vorgehen äußern.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Danke für die Antworten. Ich hatte bereits im Jahre 2021 bereits das Formular übermittelt. Das war scheinbar für mich einfacher auszufüllen, da ich auch keine Umsätze hatte. Ich muss ja diesen Fragebogen auch 2022 senden oder fällt das dann weg, so dass ich nur die EÜR ausfüllen muss?


      Bezüglich der Registrierung, ich hatte mich mit dem Handy ebenfalls Registriert, ich hatte jedoch vergessen dass ich vor über 1 Jahr mich auch über den PC mit der Datei angemeldet habe, somit ist meine IDNr irgendwie mit der Handy Anmeldung belegt. Soll ich dann eine Zugangserneuerung machen mit Zertifikat abgelaufen? Andernfalls könnte ich ja die EÜR über TAX ja übermittelen. Das ist ja mit der Zertifikatsdatei verbunden.

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        #4
        Ich muss ja diesen Fragebogen auch 2022 senden oder fällt das dann weg, so dass ich nur die EÜR ausfüllen muss?
        Nein, der Fragebogen muss nur einmal übermittelt werden. Wenn du das 2021 gemacht hast, ist das erledigt. Dann musst du nur die EÜR einreichen

        und natürlich die Einkommensteuererklärung sowie die Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer, die nicht in jedem Bundesland verlangt wird.

        Andernfalls könnte ich ja die EÜR über TAX ja übermittelen. Das ist ja mit der Zertifikatsdatei verbunden.
        Dann bist du doch vollständig registriert. Mit dieser Zertifikatsdatei kannst du dich auch direkt bei Mein ELSTER einloggen, warum willst

        du ein zweites Konto einrichten ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank. Bei Tax wäre das dann Umsatzsteuer 2022 was ich noch ausfüllen muss. Ich komme aus Hamburg, also wird das verlangt?
          Ich wollte ursprünglich die EÜR über Elster direkt machen, aber das hat sich dann erledigt, da ich das über TAX mache.

          Okay also zusammengefasst:

          Ich mache die Einkommenssteuererklärung ganz normal wie jedes Jahr weiter. Dort trage ich nichts drin, was mit meiner Selbstständigkeit zu tun hat. Das mache ich dann gesondert über die Gewinnermmtlung 2022/23 also die EÜR und den Fragebogen hatte ich ja sowieso bereits 2021 ausgefüllt.

          Bei Tax habe ich unter dem Punkt laufende Buchungen 2022 unter Buchungen alles Ausgaben und Einnahmen eingetragen. Das hat soweit alles gut geklappt. Hier kann ich z.b auch von zirka 25 verkäufen einen Posten machen mit Einnahmen und muss nicht alle separaten Kunden Rechnungen eintragen? Ich kann das ja bei nachfrage beim Finanzamt ja vorzeigen, Also reicht es aus einige Rechnungen zusammengefasst anzuzeigen. Wie z.b Facebook Werbung für das gesamte Jahr anstatt jeden Monat separat, richtig?


          Was mich noch wundert. Links gibt es den Bereich Einnahmen Überschuss Rechnung mit einem grünen Haken. Wenn ich drauf klicke, sind keine Werte eingetragen. Ich ging davon aus dass due von den Buchungen die ich zuvor gemacht habe, übernommen werden. Oder ist es nur allgemein gehalten mit nur Ausgaben und Einnahmen ?EÜR.png


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            #6
            Dort trage ich nichts drin, was mit meiner Selbstständigkeit zu tun hat.
            Doch, du musst die Anlage G beifügen und dort deinen Verlust aus der EÜR eintragen. Bei Tax musst du dafür das Thema Gewerbebetrieb auswählen.

            Außerdem musst du Angaben zu Corona-Hilfen machen. Mit der EÜR von TAX habe ich mich noch nie befasst.

            Das Forum hier ist ein Anwenderforum, hier weiß nicht jeder alles zu allen kommerziellen Steuerprogrammen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Okay vielen Dank, ich konnte die Daten importieren und die wurden auch übernommen. Was mich jedoch verwundert, es gibt einmal Einnahme Überschuss-Rechnung wo ich die Daten eingetragen habe. Und unter dem Punkt Laufende Rechnungen 2022 nochmal Buchungen die ich zuvor eingetragen habe, oder ist das was anderes? Ich mache ein Screenshot davon.

              Dazu habe ich noch zwei Fragen. Die Rechnungen für Werbekosten etc habe ich über die Kreditkarte bezahlt, das wurde dann von meinem Geschäftskonto abgebucht. Ebenfalls Paypal Zahlungen der Kunden. Reicht es hier aus, nur meine Firmen Konto einzutragen, da von dort eh alles abgebucht wird?

              Ich habe noch Rechnungen ohne meinem Namen da nur der Benutzerlogin Name über Fiverr eingetragen ist. Kann ich diese Rechnungen weg lassen? Ich habe ja eh nichts zum absetzen, und das ist ja kein Nachteil vom Finanzamt wenn ich die weg lasse oder muss ich die dennoch mit eintragen?

              Danke im voraus.

              Buchungen.png
              Zuletzt geändert von lavan; 09.04.2023, 19:49.

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                #8
                Laufende Rechnungen 2022 nochmal Buchungen die ich zuvor eingetragen habe, oder ist das was anderes?
                Das sieht nach buchhalterischer Erfassung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben aus. In der EÜR landen dann ja Teilsummen, wobei

                die Zeilen. in die ausgegeben wird, von den Konten abhängig sind, auf die du die Einnahmen und Ausgaben jeweils gebucht hast.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ich habe noch eine Frage zu den Rechnungen. Ich habe welche erhalten ohne Mehrwertsteuer (Meta Werbung ) und andere mit Mehrwertsteuer. Auch wenn ich ein Kleinunternehmer bin, trage ich immer die Brutto Beträge oder die Netto Beträge ein?

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                    #10
                    In die Einnahmenüberschussrechnung werden die tatsächlich bezahlten Beträge eingetragen. Die Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt werden ja dort extra abgefragt.

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                      #11
                      Vielen Dank, dann trage ich dann die Beträge ein die ich tatsächlich bezahlt habe. Die Beträge für das teure Business Coaching trage ich dann unter " kosten für Rechts und Steuerberatung, Buchführung" mit ein?

                      Und das Shop System sowie Webdomain Und die Buchhaltungssystem Bilomat sind dann über " Übrige Betriebsausgaben"?
                      Beim Import der EÜR von Tax hat der die Buchhaltung von Bilomat nicht über " kosten für Rechts und Steuerberatung sowie Buchführung übernommen" Also kann ich das so alles belassen, richtig?

                      Gibt es noch was wichtiges zu beachten?

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                        #12
                        Beim Import der EÜR von Tax hat der die Buchhaltung von Bilomat nicht über " kosten für Rechts und Steuerberatung sowie Buchführung übernommen"
                        Also kann ich das so alles belassen, richtig?
                        Das weiß ich nicht. Die Ausgabe in die EÜR wird über die Kontenzuordnung gesteuert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Noch ne Frage zum Thema Home Office. Ich sehe dass ich bereits die maximale Rückerstattung an Steuern bei der Nichtselbstsändigen Arbeit habe. Soll ich das mit Homeoffice mit eintragen oder kann ich das getrost ignorieren. Kann mich auch nicht an die genauen Tage erinnern wie oft ich im Home Office gearbeitet habe. Woltle halt nur wissen ob es ein Problem sein könnte beim Finanzamt.

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                            #14
                            Du bist nicht verpflichtet, Deine Ausgaben anzugeben. Du willst ja womöglich einen Verlust geltend machen .Da würde ich an Deiner Stelle schon alle Ausgaben erklären.
                            Wenn Du nicht weißt an wie vielen Tagen Du im Homeoffice warst, dann müsstest Du die Mindestanzahl an Tagen angeben.

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