Hallo miteinander,
folgender Fall:
Auf einem Grundstück einer aufgegebenen alten Landwirtschaft bestehen noch Wohnhaus, Garage & zwei Lagerhallen/Scheunen.
Grundstückseigentümer ist kein Landwirt.
Das Grundstück wird unter einer Fl.Nr. mit einem AZ geführt.
Wohnhaus + Garage werden privat genutzt, hier soweit alles klar.
Die Mutter des Grundstückseigentümers besitzt einen Wald.
In den zwei Scheunen werden so gut wie alle Geräte, Traktor, Hänger, Sägen, Holzhäcksler, Holz, usw. gelagert, welche für die Bewirtschaftung des Waldes notwendig sind.
Der "Betrieb" wird also von diesen Scheunen aus genutzt/betrieben und ist, meiner Meinung nach, inkl. dem Anteil am Grund als Hofstelle in der eigenen Anlage Landwirtschaft auszuweisen.
Liege ich hier richtig oder müssen die Scheunen als private "Nutzfläche" ausgewiesen werden?
Vielen Dank schonmal für Rückmeldungen.
folgender Fall:
Auf einem Grundstück einer aufgegebenen alten Landwirtschaft bestehen noch Wohnhaus, Garage & zwei Lagerhallen/Scheunen.
Grundstückseigentümer ist kein Landwirt.
Das Grundstück wird unter einer Fl.Nr. mit einem AZ geführt.
Wohnhaus + Garage werden privat genutzt, hier soweit alles klar.
Die Mutter des Grundstückseigentümers besitzt einen Wald.
In den zwei Scheunen werden so gut wie alle Geräte, Traktor, Hänger, Sägen, Holzhäcksler, Holz, usw. gelagert, welche für die Bewirtschaftung des Waldes notwendig sind.
Der "Betrieb" wird also von diesen Scheunen aus genutzt/betrieben und ist, meiner Meinung nach, inkl. dem Anteil am Grund als Hofstelle in der eigenen Anlage Landwirtschaft auszuweisen.
Liege ich hier richtig oder müssen die Scheunen als private "Nutzfläche" ausgewiesen werden?
Vielen Dank schonmal für Rückmeldungen.
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