Hallo zusammen,
Mein Arbeitgeber meldet unter Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung a und c einige Beträge. Da ich beruflich viel unterwegs bin, heißt es: "Bei den steuerfreien Zuschüssen handelt es sich um den Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung und um die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit, die Sie aus Ihren Reisekostenabrechnungen entnehmen können."
Meine Frage ist:
1. was ist denn der Unterschied zwischen dem, was sie in Zeile 24 und Zeile 20 angeben: steuerfreie Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit.
2. soll ich das auch in der Anlage N, Seite 16 angeben? soll ich hier das ganze Geld angeben, das ich erstattet bekomme?
Vielen Dank!
Mein Arbeitgeber meldet unter Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung a und c einige Beträge. Da ich beruflich viel unterwegs bin, heißt es: "Bei den steuerfreien Zuschüssen handelt es sich um den Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung und um die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit, die Sie aus Ihren Reisekostenabrechnungen entnehmen können."
Meine Frage ist:
1. was ist denn der Unterschied zwischen dem, was sie in Zeile 24 und Zeile 20 angeben: steuerfreie Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit.
2. soll ich das auch in der Anlage N, Seite 16 angeben? soll ich hier das ganze Geld angeben, das ich erstattet bekomme?
Vielen Dank!
Kommentar