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Steuerfreien Verpflegungszuschüsse für Auswärtstätigkeiten

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    Steuerfreien Verpflegungszuschüsse für Auswärtstätigkeiten

    Hallo zusammen,
    Mein Arbeitgeber meldet unter Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung a und c einige Beträge. Da ich beruflich viel unterwegs bin, heißt es: "Bei den steuerfreien Zuschüssen handelt es sich um den Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung und um die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit, die Sie aus Ihren Reisekostenabrechnungen entnehmen können."

    Meine Frage ist:
    1. was ist denn der Unterschied zwischen dem, was sie in Zeile 24 und Zeile 20 angeben: steuerfreie Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit.
    2. soll ich das auch in der Anlage N, Seite 16 angeben? soll ich hier das ganze Geld angeben, das ich erstattet bekomme?

    Vielen Dank!

    #2
    Die Verpflegungszuschüsse gehören in die Anlage N, das siehst du richtig. Dort musst du natürlich auch deine

    gesamten Auswärtstätigkeiten erklären, sonst würden die Zuschüsse nachversteuert.

    Steuerfreie AG-Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden.

    Das eine hat mit dem andern nichts zu tun
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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