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Grundsteuer Baden-Würrtemberg 2 Bodenrichtwerte

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    Grundsteuer Baden-Würrtemberg 2 Bodenrichtwerte

    Hallo zusmannen,

    wir haben ein Haus als Erbengemeinsschaft mit 2 Grundbucheinträgen.
    2 seperate Wohnungen die jeweils aufgeteilt sind (Mutter 1/2, 4 Kinder jeweils 1/8)
    Auf dem Gelände steht das Haus, 1 Garage. Der Rest ist Garten und Wiese.

    Ich habe jetzt 2 Bodenrichtwerte:

    Welchen muss ich eintragen?

    ....

    Beim Hauptvordruck 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Muss ich da jeweils einen eigenen Eintrag machen für die beiden Grundbucheinträge?


    Danke


    #2
    Muss ich da jeweils einen eigenen Eintrag machen für die beiden Grundbucheinträge?
    Ja, es muss jedes Flurstück einzeln erfasst werden. Falls das Wohnungseigentum ist, müssen 2 Erklärungen erstellt werden.

    Die Angaben zu den Bodenrichtwerten sind zu wenig detailliert, die Frage kann nicht beantwortet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine schnelle Antwort.

      Hier habe ich noch weitere Angaben zu den unterschiedlichen Bodenrichterten. Falls das die Richtigen sind.

      Bodenrichtert 1: 800,00 €
      Entwicklungszustand: Baureifes Land
      Beitragsrechtlicher Zustand: beitragsfrei
      Art der Nutzung : Wohnbaufläche
      Ergänzung zur Art der Nutzung: Ein- und Zweifamilienhäuser
      Fläche: 600 m²

      Bodenrichtert 2: 680,00 €
      Entwicklungszustand: Baureifes Land
      Beitragsrechtlicher Zustand: beitragsfrei
      Art der Nutzung : Wohnbaufläche
      Ergänzung zur Art der Nutzung: Mehrfamilienhäuser
      Bemerkung: GFZ:0,4





      Grüße
      Rexen
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 2 Bilder
      Zuletzt geändert von Rexen1985; 11.04.2023, 16:13.

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        #4
        Bei den Bodenrichtwerten wird hier nach der Gebäudeart zwischen Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern unterschieden.

        Falls das Haus nur 2 Wohnungen hat, ist der Bodenrichtwert für Ein- und Zweifamilienhäuser maßgeblich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie, vielen Dank.
          Ja es sind nur 2 Wohnungen im Gebäude. Der Rest ausgebauter Keller und Dachboden.



          Jetzt komme ich leider nicht weiter mit den zwei Grundbucheinträgen:

          Gebe ich dann jeweils die gleichen Werte ein für Grundbucheintrag XX4 & XX5.?
          Weil die Wohnungen im gleichen Haus liegen?

          Flurstück
          Zähler: 76
          Nenner:5
          Gesamtfläche des Flurstücks in m2: 500m2 (ist das gesamte Gelände)
          Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 1 / 1 Nenner

          enthalten in 1 - erste Flache für diese Flurstück gilt





          Zuletzt geändert von Rexen1985; 11.04.2023, 17:59.

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            #6
            Ein Haus mit 2 Wohnungen ist entweder ein Zweifamilienhaus oder es sind 2 Eigentumswohnungen, dann gäbe es auch 2 Aktenzeichen.

            Du schreibst von 2 Grundbucheinträgen, das würde für Wohnungseigentum sprechen, wenn die das gleiche Flurstück betreffen. Dann

            würden Zähler und Nenner jeweils 1 natürlich nicht passen, bei einem Zweifamilienhaus wäre das richtig.

            Die Schlüsselung 1 - erste Fläche ist in beiden Fällen richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Genau wir haben nur Aktenzeichenbekommen für unser Haus.
              Meine Mutter und wir (4 Kinder) sind laut dem letztem Grundsteuerbescheid Eigentümer als Erbengemeinschaft:
              Es wird dort auch von Wohnung Nr1 (EG) und Wohnung Nr.2 (DG) unterteilt. Beide Wohnungen jeweils unterteilt in der Erbengemeinschaft (Mutter 1/2 - Kinder je 1/8)

              Ich werde nochmal nachfragen wegen den 2 Grundbucheinträgen beim Grundbuchamt.

              ----------'
              Ich möchte mich nochmal für deine schnelle und kompetente Hilfe bedanken.
              Zuletzt geändert von Rexen1985; 11.04.2023, 18:22.

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                #8
                Hallo Chalie,

                ich habe nochmal in den Unterlagen nachgeschaut. Es ist dort die Rede von Wohnungseigentum. Es ist auf dem gleichem Flurststück.
                Und es ist ein Einfamilienhaus.


                Dann mache ich 2 Einträge mit den Nummern XX4 & 445

                Was müsste ich dann bei Zähler und Nenner eintragen?

                Grüße
                Rexen
                Zuletzt geändert von Rexen1985; 13.04.2023, 11:39.

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                  #9
                  Es ist dort die Rede von Wohnungseigentum
                  Grundsätzlich ist bei Wohnungseigentum jede Wohnung eine eigene wirtschaftliche Einheit, die jeweils getrennt erklärt werden muss.

                  Ein Haus mit 2 Wohnungen kann begrifflich kein Einfamilienhaus sein, auch wenn das in Baden-Württemberg keine Rolle spielt.

                  Dann mache ich 2 Einträge mit den Nummern XX4 & 445
                  Was verbirgt sich hinter diesen Nummern ?

                  Was müsste ich dann bei Zähler und Nenner eintragen?
                  Der mit dem Sondereigentum an den Wohnungen verbundene Miteigentumsanteil am Flurstück ist im Wohnungsgrundbuch vermerkt.

                  Wenn beide Wohnungen die gleiche Größe haben, wäre je 1/2 realistisch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Was verbirgt sich hinter diesen Nummern ?

                    Die Nummern sind die Grundbucheinträge 445 und 446

                    Kommentar


                      #11
                      ok, es gibt doch zwei Aktenzeichen. Also 2 Briefe. Dann müssten es dann doch 2 Eigentumwohnungen sein.

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                        #12
                        ok, es gibt doch zwei Aktenzeichen. Also 2 Briefe. Dann müssten es dann doch 2 Eigentumwohnungen sein.
                        Das habe ich mir doch gedacht ! Also zwei Erklärungen erstellen, Zähler und Nenner für die Zeile 11 von GW1 heraussuchen und

                        in Zeile 3 von GW2 den rechnerischen m²-Anteil gemäß Miteigentumsanteil der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit eintragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Danke :-)


                          Zähler und Nenner für die Zeile 11 von GW1 heraussuchen


                          Zu diesem Punkt Miteigentumsanteil hab ich nur gefunden das meiner Mutter 1/2 gehört je Wohnung und uns 4 Kindern je 1/8

                          dann würde ich da eintragen:

                          Zähler: 1 Nenner: 2
                          Und unter dem Punkt 4 - Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte habe ich nochmal aufgelistet das Kinder 1/8 haben.


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                            #14
                            der obige Eintrag stimmt leider doch nicht weil die Aufteilung doch anders ist. dann mus sich nochmal überlegen

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                              #15
                              Du musst den Anteil der jeweiligen Eigentumswohnung (wirtschaftlichen Einheit) am Flurstück und die persönlichen Eigentumsverhältnisse gedanklich

                              auseinander halten, das Eine hat mit dem Andern nichts zu tun.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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