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Steuerbescheid in Ich Form

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    Steuerbescheid in Ich Form

    Hallo,
    ich habe mal eine wirklich unwichtige Frage.
    Warum ist der Steuerbescheid in Ich Form ?
    Z.B. steht da:
    habe ich entsprechend den von Ihrem Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten ....
    Da mein Steuerbescheid bisher immer den Erwartungen entsprach, habe ich den Bescheid nie komplett sorgfältig gelesen. Daher ist mir das noch nie aufgefallen.
    Eigentlich müsste der Bescheid ja dann auch von jemand persönlich unterschrieben bzw. abgezeichnet sein.
    Ich gehen davon aus, das in diesem Stadium niemand persönlich den Bescheid bearbeitet hat.

    Sind das noch alte Zöpfe, die mal abgeschnitten werden müssten ?

    Das ist wirklich unwichtig, ist reines Interesse, ich habe auch sonst keine anderen Sorgen.

    Gruß
    Klaus
    ----------

    Gruß Klaus

    #2
    Ich gehen davon aus, das in diesem Stadium niemand persönlich den Bescheid bearbeitet hat.
    Wenn es diese Art von Erläuterungen in Ich-Form gibt, gehe ich davon aus, dass die Erklärung ein Mensch zu Gesicht bekommen hat.

    Eine Unterschrift ist nicht vorgesehen, das wäre auch schwierig, da die Erklärungen zentral in Rechenzentren verarbeitet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn es diese Art von Erläuterungen in Ich-Form gibt, gehe ich davon aus, dass die Erklärung ein Mensch zu Gesicht bekommen hat.
      Meines Wissens handelt es sich hierbei um feste Erläuterungstexte, die teilweise vom Bearbeiter eingesteuert werden können, teilweise vom Programm am Finanzamt selbst. Das überschneidet sich, viele Texte können entweder vom Bearbeiter oder vom Programm kommen. Generell sind diese in der Ich-Form gehalten, warum auch immer.

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        #4
        Generell sind diese in der Ich-Form gehalten, warum auch immer.
        Bei den Erläuterungen ist bei uns bei den Vermerken zur Vorläufigkeitserklärung von der Finanzverwaltung die Rede, sonst wird tatsächlich

        fast immer die Ich-Form verwendet. Wahrscheinlich macht das inzwischen auch der Computer so. Ich bekomme auch überflüssige Vermerke

        zum Umfang der Steuerpflicht meiner Rente. Ich erkläre die ja immer zutreffend, trotzdem muss ich jedes Jahr lesen:

        Ihr persönlicher Rentenfreibetrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente
        festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen aus regelmäßigen
        Rentenanpassungen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Ich habe daher Ihre
        Rentenanpassungsbeträge dem steuerpflichtigen Teil der Rente
        hinzugerechnet.
        Als Sonderausgaben wurde die Differenz zwischen der im Kalenderjahr
        gezahlten und der erstatteten Kirchensteuer berücksichtigt.


        Bei der Kirchensteuer ist die Erläuterung dann doch wieder unpersönlich abgefasst.

        Wahrscheinlich haben die Erfinder dieser Textbausteine keine präzisen Vorgaben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wahrscheinlich haben die Erfinder dieser Textbausteine keine präzisen Vorgaben.
          Oder es gibt sie einfach seit einem halben Jahrhundert. Die alten werden dann nur geändert, wenn sie sachlich falsch geworden sind.

          Ich bilde mir nämlich ein, dass die Texte früher allgemeiner gehalten waren.

          Auch ich bin der Meinung, dass vieles überflüssig ist. Das bläht die Erläuterungstexte unnötig auf und es ist recht mühsam, alles zu lesen. Zwischendrin steht dann was, was einen wirklich interessiert.

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            #6
            Manchmal habe ich den Eindruck, die Erläuterungen zum eigenen Steuerfall erfolgen nur, damit überhaupt etwas zum konkreten Steuerfall angemerkt wird.

            Ich bilde mir nämlich ein, dass die Texte früher allgemeiner gehalten waren.
            Das stimmt, ich habe jetzt mal die Erläuterungen zum Steuerbescheid für 2019 verglichen. Da stand bei der Rente noch:

            Dem steuerpflichtigen Teil der Rente wurde die Rentenerhöhung
            hinzugerechnet. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrages der Rente führen
            nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Das mit den Erläuterungstexten in der ICH Form gibt es glaube ich schon seit knapp 2 jahren.. finde ich persönlich auch ziemlich daneben. Die alten unpersönlichen haben mir besser gefallen.
              Da wird wohl wieder ein externer "Berater" ne Menge Geld verdient haben um das Finanzamt bürgernäher erscheinen zu lassen. Als möchte irgend jemand mehr Nähe zum Finanzamt :-)
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                Ich ist doch im Sprachgebrauch ein Personalpronomen, mit dem die aussagende Person auf sich selbst verweist. Da die Finanzbehörde aber keine Person ist, sehe ich derartige Sätze als persönliche Formulierungen eines Mitarbeiters der Finanzbehörde an. Ich finde diese Regelung ganz gut, da ich so leichter erkennen kann, wo ein Finanzbeamter selbst eingegriffen hat.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  ... da ich so leichter erkennen kann, wo ein Finanzbeamter selbst eingegriffen hat.
                  Das habe ich zuerst auch gedacht, aber inzwischen habe ich nach dem Lesen mehrerer Bescheide gewisse Zweifel.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,
                    doch ein reger Meinungsaustausch.
                    Ich ist doch im Sprachgebrauch ein Personalpronomen, mit dem die aussagende Person auf sich selbst verweist.
                    Aber genau das ist das Problem, es gibt ja im ganzen Bescheid keine Person auf die sich das "Ich" beziehen könnte.
                    Hier müsste der Bescheid einen Briefkopf haben mit dem Namen des entsprechenden Sachbearbeiters (oder wenigstens am Schluss des Bescheides), aber da gibt es nichts.
                    Die Ich Form ist in diesen Bescheiden nach meiner Auffassung fehl am Platz.

                    Aber wie gesagt, ist unwichtig, Hauptsache der Bescheid stimmt und dann ist auch eine Person egal.
                    ----------

                    Gruß Klaus

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                      #11
                      Ein Mensch bearbeitet und gibt in seinem PC den Fall frei. Der ist Ich. Das ist die interne Unterschrift, die man nach Außen nicht sieht. Bei vollmaschinellen Fällen ist Ich der Amtsleiter, der pauschal intern unterschreibt.

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