Hallo zusammen,
ich fülle gerade meine Steuererklärung aus.
Seit 01.08.22 habe ich eine neue Arbeit in einem entfernten Ort. Diese Arbeit habe ich bis Mitte September im Homeoffice ausgeführt. Ich war lediglich am 1.8 selbst einmal kurz dort. Ab Mitte September war ich dann regelmäßig am Arbeitsort und habe im Hotel übernachtet. Gilt ab da an dann diese 3-Monate-Regelung bzgl. Verpflegungsmehraufwand oder schon ab 1.8?
Soll ich dann im Elster den doppelten Haushalt ab Mitte September angeben? Oder soll ich das Aufsplitten in 2 Zeiträume: Einmal am 1.8 und dann der Zeiraum Mitte Setember bis Ende des Jahres? Ich würde auf die Pauschalten am 1.8 sonst verzichten, wenn es zu verzwickt ist, ich möchte allerdings vermeiden, dass der 3-Monats-Zeitraum ab 1.8 losläuft. Diesen könnte man ja sonst neu Loslaufen lassen, wenn man 1 Monat Anwesenheitspause hat.
Gruß Crunchy
ich fülle gerade meine Steuererklärung aus.
Seit 01.08.22 habe ich eine neue Arbeit in einem entfernten Ort. Diese Arbeit habe ich bis Mitte September im Homeoffice ausgeführt. Ich war lediglich am 1.8 selbst einmal kurz dort. Ab Mitte September war ich dann regelmäßig am Arbeitsort und habe im Hotel übernachtet. Gilt ab da an dann diese 3-Monate-Regelung bzgl. Verpflegungsmehraufwand oder schon ab 1.8?
Soll ich dann im Elster den doppelten Haushalt ab Mitte September angeben? Oder soll ich das Aufsplitten in 2 Zeiträume: Einmal am 1.8 und dann der Zeiraum Mitte Setember bis Ende des Jahres? Ich würde auf die Pauschalten am 1.8 sonst verzichten, wenn es zu verzwickt ist, ich möchte allerdings vermeiden, dass der 3-Monats-Zeitraum ab 1.8 losläuft. Diesen könnte man ja sonst neu Loslaufen lassen, wenn man 1 Monat Anwesenheitspause hat.
Gruß Crunchy
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