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Doppelte Haushaltsführung später als Arbeitsbeginn

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    Doppelte Haushaltsführung später als Arbeitsbeginn

    Hallo zusammen,

    ich fülle gerade meine Steuererklärung aus.

    Seit 01.08.22 habe ich eine neue Arbeit in einem entfernten Ort. Diese Arbeit habe ich bis Mitte September im Homeoffice ausgeführt. Ich war lediglich am 1.8 selbst einmal kurz dort. Ab Mitte September war ich dann regelmäßig am Arbeitsort und habe im Hotel übernachtet. ​​​​​​Gilt ab da an dann diese 3-Monate-Regelung bzgl. Verpflegungsmehraufwand oder schon ab 1.8?

    Soll ich dann im Elster den doppelten Haushalt ab Mitte September angeben? Oder soll ich das Aufsplitten in 2 Zeiträume: Einmal am 1.8 und dann der Zeiraum Mitte Setember bis Ende des Jahres? Ich würde auf die Pauschalten am 1.8 sonst verzichten, wenn es zu verzwickt ist, ich möchte allerdings vermeiden, dass der 3-Monats-Zeitraum ab 1.8 losläuft. Diesen könnte man ja sonst neu Loslaufen lassen, wenn man 1 Monat Anwesenheitspause hat.

    Gruß Crunchy

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Meines Erachtens kann das Arbeiten im Homeoffice

    schon begrifflich keine doppelte Haushaltsführung sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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