Hallo,
wir haben unsere PV Anlage (größer 10 KW und kleiner 15 kW) erst in 2022 gekauft und in Betrieb genommen, VST aus der RG wurde erstattet, und wir müssen jetzt nur noch den Eigenverbauch versteuern, die EÜR und Anlage G entfällt bei uns, Einnahmen sind steuerfrei (haben sowieso noch keine Zahlungen/Einspeisevergütung vom EWR erhalten), Anschaffung kann auch nicht mehr abgeschrieben werden. In die Kleinunternehmerregelung können wir m.W. nach auch erst in 5 Jahren wechseln.
WO trage ich jetzt den steuerpflichtigen Eingenverbauch in der Einkommensteuererklärung ein?
Danke und VG, Micha
PS: Habe diesen Beitrag leider heute zuerst im Anwenderforum eröffnet, ich glaube da gehört er nicht hin, kann diesen aber selbst nicht löschen - bin neu hier und gelobe Besserung!!!!
wir haben unsere PV Anlage (größer 10 KW und kleiner 15 kW) erst in 2022 gekauft und in Betrieb genommen, VST aus der RG wurde erstattet, und wir müssen jetzt nur noch den Eigenverbauch versteuern, die EÜR und Anlage G entfällt bei uns, Einnahmen sind steuerfrei (haben sowieso noch keine Zahlungen/Einspeisevergütung vom EWR erhalten), Anschaffung kann auch nicht mehr abgeschrieben werden. In die Kleinunternehmerregelung können wir m.W. nach auch erst in 5 Jahren wechseln.
WO trage ich jetzt den steuerpflichtigen Eingenverbauch in der Einkommensteuererklärung ein?
Danke und VG, Micha
PS: Habe diesen Beitrag leider heute zuerst im Anwenderforum eröffnet, ich glaube da gehört er nicht hin, kann diesen aber selbst nicht löschen - bin neu hier und gelobe Besserung!!!!
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