Steuerbescheid in digitaler Form anmelden

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  • mhanft
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Außerdem spart die elektronische Bekanntgabe beim Finanzamt Papier und Porto.
    Und noch zwei Gründe für den elektronischen Bescheid:
    • Bei uns wird Briefpost höchstens einmal pro Woche, manchmal später, manchmal gar nicht zugestellt - da ist man mit einem elektronischen Bescheid auf der sicheren Seite. (Mag anderswo anders sein - hier ist es wirklich schlimm. Und ab und zu streiken sie ja auch mal)
    • Wir sind oft mehrere Wochen im Ausland unterwegs. Da sind wir zwar online, aber Briefe würden ungelesen zu Hause vergammeln.
    Da ist der PDF-Steuerbescheid wirklich eine feine Sache.

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  • Charlie24
    antwortet
    Alles klar, ich bin Fan von schriftlichen Dingen
    Ich habe jetzt umgestellt. Dafür ist man nie zu alt ! Außerdem spart die elektronische Bekanntgabe beim Finanzamt Papier und Porto.

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  • steini3877
    antwortet
    Alles klar, ich bin Fan von schriftlichen Dingen, grins. Habe ich so in der Schule gelernt. Ne, Spaß, ich überlege es mir noch mal. Vielen Dank euch

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  • Picard777
    antwortet
    Und ich in Beitrag 11.

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  • Kloebi
    antwortet
    Sag ich doch in Antwort 10. Ich habe deine Frage bejaht.

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  • steini3877
    antwortet
    Also gibts keinen schriftlichen Steuerbescheid mehr!!

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  • Kloebi
    antwortet
    Bitte genau lesen. Bescheiddaten ist was anderes als der elektronsiche Bescheid.

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  • steini3877
    antwortet
    Das widerspricht aber dem, was kloebi schreibt, pickard777!! Wahl ist zwischen 2 Dingen: entweder elektronisch oder verschriftet!?!?!

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  • Picard777
    antwortet
    Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
    Ich schieb mal eine Frage hinterher: Wenn ich die elektronische Variante des Steuerbescheids wähle, gibt es dann keinen Bescheid mehr in schriftlicher Form?
    Das sagt doch schon der Begriff "wenn ich die elektronische Variante des Steuerbescheides wähle".

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  • Kloebi
    antwortet
    ja. Im Gegensatz zum Bescheiddatenabruf, da kommt noch ein Bescheid, der allein gilt.

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  • steini3877
    antwortet
    Ich schieb mal eine Frage hinterher: Wenn ich die elektronische Variante des Steuerbescheids wähle, gibt es dann keinen Bescheid mehr in schriftlicher Form?

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  • Harald007
    antwortet
    Stimmt!
    Danke

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Harald007 Beitrag anzeigen
    Ist es bei Bescheinigungen verwalten?
    Meiner Meinung nach sollte es nach wie vor bei

    Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe

    sein.

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  • Harald007
    antwortet
    Ist es bei Bescheinigungen verwalten? Da kommt aber:



    Bildschirmbereich.jpg Bildschirmbereich.jpg

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  • Harald007
    antwortet
    Hallo,
    nun hab ich den bzw. die Codes vom FA zugeschickt bekommen. Da steht:
    ... geben Sie den Einwilligungscode aus der Anlage aus der Anlage ...in dem von Ihnen verwendeten Steuerprogramm/-portal ein.

    Eingeloggt bin ich. Und wo finde ich das bei Elster? Bin schon wieder ratlos.
    Gruß Harald

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