Kosten für Hausverwaltung und Kaminkehrer absetzen, wo kann man sie eintragen?

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  • KaIrJa
    Neuer Benutzer
    • 12.04.2023
    • 3

    #1

    Kosten für Hausverwaltung und Kaminkehrer absetzen, wo kann man sie eintragen?

    Hallo zusammen,
    ich bin Wohnungseigentümer und möchte die Kosten für die Hausverwaltung und für den Kaminkehrer absetzen.
    Wo kann ich diese in meiner Steuererklärung bei Elster angeben?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

    Kommentar

    • KaIrJa
      Neuer Benutzer
      • 12.04.2023
      • 3

      #3
      Danke schön

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Soweit die Wohnung selbst bewohnt wird, fällt Schornsteinfeger unter Handwerkerleistungen und die Hausverwaltung raus.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          ... und die Hausverwaltung raus.
          Gemeint sind damit die Kosten der Hausverwaltung an sich, nicht haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder andere Hausmeisterdienste.

          Es dürfen aber immer nur die Arbeitskosten geltend gemacht werden.Siehe § 35a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • KaIrJa
            Neuer Benutzer
            • 12.04.2023
            • 3

            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Soweit die Wohnung selbst bewohnt wird, fällt Schornsteinfeger unter Handwerkerleistungen und die Hausverwaltung raus.
            Das verstehe ich jetzt nicht, es sind steuerpflichtige Arbeiten und somit auch Handwerkerleistungen. Nicht korrekt formuliert, aber ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

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            • mhanft
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2006
              • 1695

              #7
              multi hat gemeint:
              • Schornsteinfeger fällt unter Handwerkerleistungen
              • Hausverwaltung fällt raus
              Wobei in den Zahlungen an die Hausverwaltung durchaus auch Handwerkerleistungen enthalten sein können. Die werden aber in der jährlichen Abrechnung der Hausverwaltung gesondert ausgewiesen. Die kann man dann natürlich auch bei Handwerker oder Hausmeister eintragen.

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4268

                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Wobei in den Zahlungen an die Hausverwaltung durchaus auch Handwerkerleistungen enthalten sein können. Die werden aber in der jährlichen Abrechnung der Hausverwaltung gesondert ausgewiesen.
                Das müssen sie auch sein, damit sie steuerlich begünstigt sind.

                Die Verwaltungskosten sind es wie gesagt nicht.

                Kommentar

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