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Arbeitnehmer, Minijob und Rentner

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    Arbeitnehmer, Minijob und Rentner

    Hi,
    ich verzweifle gerade an der Steuererklärung:
    Ehemann berufstätig, Steuerklasse 3 (Lohnsteuerbescheinigung).
    Ehefrau Rentner seit Mai 2022, Minijob seit Juni 2022.
    Steuerklasse 5. (Lohnsteuerbescheinigung für Job Jan-April und Lohnsteuerbescheinigung Juni-Dez für Minijob).
    Unterm Strich haben die beiden ca 1.500€ weniger zu versteuerndes Einkommen als 2022.
    6.999€ festzusetzende Einkommenssteuer 2022
    Abzug vom Lohn Ehefrau 1.076€ 2022
    Abzug vom Lohn Ehemann 3.395€ 2022
    7.351€ festzusetzende Einkommenssteuer 2021
    Abzug vom Lohn 6.472€ 2021

    2021 war der Abzug nicht getrennt in Ehefrau und Ehemann.

    Durch die hohe Differenz der Abzüge 2021 und 2022 muss jetzt anstatt 879€ 2.483€ nachgezahlt werden.

    Woran kann das liegen? Woher kommt der Abzug?

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Liebe Grüße
    Karry

    #2
    Woran kann das liegen?
    Das ist doch ganz einfach ! Die Ehefrau bezieht seit Mai 2022 Rente, von der keine Steuer einbehalten wurde,

    also gibt es eine höhere Nachzahlung. Dass der Lohnsteuereinbehalt jetzt getrennt für Ehemann und Ehefrau ausgewiesen wird,

    ist bedeutungslos. Der steuerpflichtige Teil der Rente ist die Hauptursache für die hohe Nachzahlung.

    Das Finanzamt wird Vorauszahlungen festsetzen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi, vielen Dank für deine schnelle Antwort!

      Durch die Einstufung in 3 und 5 haben die beidem schon immer Nachgezahlt und Vorauszahlung geleistet.

      Aber anstatt ca 900€ jetzt 2.500€ Nachzahlung (ohne Einberechnung der Vorauszahlung, das kann Elster ja nicht)..
      1600€ mehr Nachzahlung?
      Mir kommt das so extrem hoch vor. Dann wird das ja auch für 2023 nochmal mehr, da sie dann 12 Monate Rente bezieht.

      Danke im Voraus!

      Kommentar


        #4
        Nachtrag:
        Jahresbeitrag der Rente: 8.772€
        davon steuerpflichtig: 7.193€

        Minijob:
        brutto 8.630€

        Kommentar


          #5
          Mir kommt das so extrem hoch vor. Dann wird das ja auch für 2023 nochmal mehr, da sie dann 12 Monate Rente bezieht.
          Mir kommt das jetzt nicht hoch vor. Es geht 2022 um 7.193,00 €, für die bisher keine Steuern bezahlt wurden.

          Das Finanzamt wird die Vorauszahlung erhöhen, wo ist das Problem ? Bei einem progressiven Steuertarif, wie wir ihn nun mal haben,

          muss man die Auswirkung der Progression beachten. Ich bevorzuge es deshalb, den Durchschnittssteuersatz anzuwenden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Bei einem Verdienst von 8.630 € liegt kein steuerfreier Minijob mehr vor. Die Grenze liegt bei mtl 520 € im Durchschnitt also im Jahr 6.240 €.

            Die 8.630 € sind somit ebenfalls zu versteuern.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Vielen lieben Dank für eure Antworten. Haben mir wirklich sehr geholfen!!!

              Eine Frage habe ich noch:
              Wie sieht es mit dem Grundfreibetrag der Rente aus?
              Wie wird meine jährliche Rente gerechnet, wenn man noch kein ganzes Jahr Rente bezogen hat?
              Und was wird alles angerechnet? Betriebs-Rente und Gesetzliche Rente?

              Danke!!

              Kommentar


                #8
                Wie sieht es mit dem Grundfreibetrag der Rente aus?
                Der Begriff Grundfreibetrag ist nicht zutreffend, es gibt bei Leibrenten einen steuerfreien Rentenanteil. Bei Rentenbeginn im Jahr 2022

                sind das noch 18% des Rentenbetrags. Im Jahr 2022 waren das 1.579,00 €. Der endgültige steuerfreie Anteil wird auf Basis der Jahresrente 2023

                ermittelt, dieser Betrag bleibt dann unverändert, alle späteren Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig.

                Alle steuerpflichtigen Einkünfte eines Jahres werden zusammengerechnet, was soll da angerechnet werden ? Bei Betriebsrenten

                bleiben ein Versorgungsfreibetrag + Zuschlag steuerfrei, das ist auch ein Prozentwert, wobei es da Höchstbeträge gibt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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