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    Belegabruf erneut durchführen?

    Hallo zusammen,

    bei meinem Belegabruf wurden auch Daten angezeigt, die in die Anlage KAP eingetragen werden müssen. Diese Anlage hatte ich nicht aktiviert. Nun habe ich die Einkommenssteuererklärung fast fertig und die Anlage KAP hinzugefügt. Hierzu meine Frage: Kann ich den Belegabruf ohne Probleme nochmals durchführen?
    Ich möchte mir nicht die gemachte Arbeit zerschießen.

    Danke im Voraus.

    Michael aus MG

    #2
    Zitat von Michael_MG Beitrag anzeigen
    Kann ich den Belegabruf ohne Probleme nochmals durchführen?
    Ich möchte mir nicht die gemachte Arbeit zerschießen.
    Probleme würde es beim Abruf geben, wenn Kirchensteuer in der oder den LStB enthalten ist, weil dann alle evtl. selbst gemachten Einträge zur gezahlten KiSt in der Anlage Sonderausgaben gelöscht werden. Alle anderen Bescheinigungen sollten beim neuen Abruf (durch die bereits vom ersten Abruf bekannten) Werte ersetzt werden, so dass sich nichts ändert.

    Der Abruf ist für die Anlage KAP aber völlig nutzlos. Die Werte für den ausgeschöpften Freistellungsauftrag werden nicht automatisch übernommen, da nicht bekannt ist, ob die in Zeile 16 oder 17 eingetragen werden sollen oder ggfs. bei Eheleuten zu splitten sind. Alle anderen Werte aus den Jahresteuerbescheinigungen stehen nicht zur Verfügung (bekanntlich wird die Abgeltungssteuer letztlich anonym abgeführt).

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      #3
      Die Werte für den ausgeschöpften Freistellungsauftrag werden nicht automatisch übernommen,
      Das heißt im Klartext, sie werden überhaupt nicht übernommen ! Ich frage mich nach wie vor, warum diese Daten überhaupt bereitgestellt werden.

      Das Ausfüllen der Anlage KAP ist ohnehin nur in bestimmten Fällen notwendig oder sinnvoll, häufig ist das überflüssig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das heißt im Klartext, sie werden überhaupt nicht übernommen ! Ich frage mich nach wie vor, warum diese Daten überhaupt bereitgestellt werden.
        Bei mir ist es schon praktisch. Ich muss nur ausländische Erträge nachmelden, und kann aus den gesammelten abgerufenen Bescheinigungen die Beträge ablesen, die ich in Zeile 17 eintragen muss. Insofern brauche ich nicht mehr Daten als die, die bereit gestellt werden, und es geht schneller, als die abgelegten Steuerbescheinigungen herauszusuchen (von denen einige nur elektronisch, andere nur auf Papier vorliegen).

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          #5
          Ich muss nur ausländische Erträge nachmelden, und kann aus den gesammelten abgerufenen Bescheinigungen die Beträge ablesen, die ich in Zeile 17 eintragen muss.
          In den Fällen macht es Sinn, aber ausländische Kapitalerträge haben bekanntlich nicht alle Steuerpflichtigen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Bei mir ist es schon praktisch. Ich muss nur ausländische Erträge nachmelden, und kann aus den gesammelten abgerufenen Bescheinigungen die Beträge ablesen, die ich in Zeile 17 eintragen muss. Insofern brauche ich nicht mehr Daten als die, die bereit gestellt werden, und es geht schneller, als die abgelegten Steuerbescheinigungen herauszusuchen (von denen einige nur elektronisch, andere nur auf Papier vorliegen).
            Das funktioniert allerdings nur wenn die Zinsen die jeweils erteilten Freistellungsaufträge nicht überschreiten so dass keine Quellensteuer einbehalten wurde. Anderenfalls wird in den Bescheinigungen ein Betrag in Höhe des erteilten Freistellungsauftrages übermittelt, die darüber hinaus gehenden Zinsen kannst Du der Bescheinigung nicht entnehmen.

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              #7
              Das funktioniert allerdings nur wenn die Zinsen die jeweils erteilten Freistellungsaufträge nicht überschreiten so dass keine Quellensteuer einbehalten wurde.
              Warum soll das nur dann funktionieren ? multi benötigt doch nur den Wert für die Zeile 17 der Anlage KAP, er erklärt ja die Kapitalerträge

              im Inland nicht, er muss nur die im Ausland erzielten Kapitalerträge erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                In den Fällen macht es Sinn, aber ausländische Kapitalerträge haben bekanntlich nicht alle Steuerpflichtigen.
                Warum der Fragesteller die Anlage KAP abgeben will oder muss wurde nicht genannt und ist für die Frage ja auch nicht weiter von Bedeutung.
                Und selbst wenn jemand ein gutes Jahrzehnt nach Einführung der Abgeltungssteuer die Anlage KAP nur ausfüllt, weil es die Anlage gibt, dann ist es halt so. Ist ja nicht verboten.

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                  #9
                  Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                  Das funktioniert allerdings nur wenn die Zinsen die jeweils erteilten Freistellungsaufträge nicht überschreiten so dass keine Quellensteuer einbehalten wurde.
                  Natürlich kann ich das und tue es auch. Und selbst wenn ich 1 Mio € Zinsen bekomme, muss ich die nicht erklären, solange ich nicht die Günstigerprüfung beantrage und den ausgenutzen Freistellungsauftrag in Zeile 17 erkläre.

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                    #10
                    Ist ja nicht verboten.
                    Verboten ist es natürlich nicht, man wird aber zumindest in Bayern darauf hingewiesen, das das Ausfüllen der Anlage KAP häufig entbehrlich ist.

                    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Und selbst wenn ich 1 Mio € Zinsen bekomme, muss ich die nicht erklären, solange ich nicht die Günstigerprüfung beantrage und den ausgenutzen Freistellungsauftrag in Zeile 17 erkläre.
                      Stimmt. Das habe ich bisher in dieser Konsequenz nicht gesehen.

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                        #12
                        Hallo zusammen,

                        danke für die vielen Beiträge, damit wurde mir einiges klarer.
                        Wenn ich mich richtig erinnere, wurden mir beim Belegabruf Werte angezeigt und ich wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Anlage KAP nicht zwingend notwendig ist.
                        Ich werde den Belegabruf einfach in einem neuen Formular nochmals durchführen und schauen, welche Werte angeboten werden.

                        Danke nochmals für die interessanten Infos.

                        Grüße aus MG,

                        Michael

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