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Grundsteuer A - BW

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    Grundsteuer A - BW

    Hallo zusammen,

    ich habe gleich mehrere Fragen zur Grundsteuer A, wie ich die in Elster richtig eintragen kann. Vielleicht kann mir der/die eine oder andere mir weiterhelfen?
    1. Flächen die im Geoportal als „Straßenverkehrsfläche“ genannt sind – wie soll ich die in Elster eintragen? Straßenverkehrsfläche ist doch eigentlich steuerbefreit.
      Wenn die bisher unter A mit erklärt war, sammle ich die Flurstücke raus und schreibe die gesondert ans Finanzamt, dass wir diese, da Straßenverkehrsfläche, nicht mehr erklären?
    2. Im Geoportal als Gehölz bezeichnete Flächen, also Bäume am Gewässerrand oder Baumgruppen, die eben kein Wald sind und nicht forstwirtschaftlich genutzt werden – unter welcher Rubrik sollen die eingetragen werden? Als Unland? Die sind ja weder landwirtschaftlich noch frostwirtschaftlich genutzt. Oder Geringstland?
    3. Im Geoportal als Graben bezeichnete Flächen, also zb: Weinbergstaffeln oder Gräben zwischen Äckern> Unland?
      Oder Weinbergstaffeln> Unland und Graben> Wasserfläche ohne oder mit geringer Nutzung (Nr. 17)? Das wäre jetzt meine Lösungsidee.
    4. Im Geoportal als Weg bezeichnete Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen sind > Unland? Oder Nutzungsart Hofstelle, auch wenn die weit weg von jeglicher Hofstelle liegen. Was ist mit Feldwegen, wo uns links und rechts des Wegs kein Grundstück gehört? Sind die dann eher Straßenverkehrsfläche?
    5. Wenn die bodengeschätzte Fläche geringer ist als die Grundfläche des Flurstücks, trage ich dann bei der Fläche des Grundstücks in GW3 in Zeile 6 die Gesamtfläche ein und unter Fläche der Nutzung in Zeile 7 dann die bodengeschätzte Fläche?

      Wenn jemand hilfreiche Tipps hat - immer gerne her damit.
      Herzlichen Dank im Voraus! /needcoffee

    #2
    Viele Fragen, aber nicht für alle gibt es eindeutige Antworten.

    Wenn es sich bei den Straßenverkehrsflächen wirklich um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die der Straßenbaulastträger bisher nicht abgelöst hat,
    würde ich das so machen, wie du das vor hast. Feldwege werden üblicherweise als Hofstelle deklariert, die umfasst auch Nebenflächen.
    Auch Gräben können Nebenflächen sein.

    Ob Gehölz jetzt eher unter Geringstland oder unter Unland zu erklären ist, konnte mir bisher auch noch niemand rechtssicher sagen.
    So ein Uferstreifen kann auch eine Nebenfläche sein, die unter Hofstelle zu erklären ist.

    Zu 5.: In Zeile 6 ist immer die amtliche Fläche zu erfassen, die Fläche der Nutzung kann geringer sein.

    Hofstellle.jpg

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die von Charlie24 angegebenen Definition einer Hofstelle stammt aus der "Aufstellung Nutzungsarten Grundstücke der Land und Forstwirtschaft " einer Steuerberatung aus Warendorf, NRW. Das Bundesland oder ggf. der Geltungsbereich Bundesmodell ist aber leider nicht explizit angegeben. Ich weiß nicht, ob die Definition vielleicht für alle Grundsteuermodelle gültig ist.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Die von Charlie24 angegebenen Definition einer Hofstelle stammt aus der "Aufstellung Nutzungsarten Grundstücke der Land und Forstwirtschaft " einer Steuerberatung aus Warendorf, NRW.
        Sicher nicht, das ist ein Auszug aus der amtlichen Anleitung für Bayern. Bei Land- und Forstwirtschaft wenden praktisch alle Bundesländer

        weitgehend Bundesrecht an, nur in Baden-Württemberg gibt es eigene Regelungen, die aber inhaltlich doch wieder Bundesrecht entsprechen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          @Charlie24:
          Sicher nicht, das ist ein Auszug aus der amtlichen Anleitung für Bayern. Bei Land- und Forstwirtschaft wenden praktisch alle Bundesländer
          Sicher doch, das eine schließt das andere nichst aus:
          Deine Quelle: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...wirtschaft.pdf
          Meine
          Quelle als Download ohne Verweis auf den amtlichen Ursprung: https://frese-westmeier.de/downloads/
          bzw. https://frese-westmeier.de/wp-conten...wirtschaft.pdf

          Der bayrische Ursprung war für mich leider nicht ohne weiteres feststellbar.
          Zuletzt geändert von timote; 17.04.2023, 01:37.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            danke Charlie24 4 und timote ! Ich sitze in BW, die Ausfüllhinweise lauten hier:

            Zur Nutzung Hofstelle gehören die Hofflächen und Wirtschaftsgebäudeflächen, inklusive der ausgeübten Nebenbetriebe. Hierzu zählen:

            - Gartenflächen die nicht zu Wohngebäuden gehören,
            - Wirtschaftswege
            - Hecken
            - Gräben
            - Grenzraine und dergleichen, wenn sie nicht vorrangig einer anderen Nutzung zuzuordnen sind.

            Es irritiert mich, dass ein Wirtschaftsweg (also in meinem Fall ein Feldweg) oder ein Graben zwischen zwei Äckern dann wohl der Hofstelle zuzuordnen ist, aber so scheint es ja dann gewollt zu sein.

            Wünsche euch einen guten Wochenstart!
            Needcoffee

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