Moin liebes Forum,
ich habe schon wieder die Hälfte bei der EÜR vergessen.
Der eingespeiste Strom kommt bei Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen rein.
Die Mehrwertsteuer vom Eingespeisten Strom kommt bei Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben rein.
Der Eigenverbrauch Strom kommt bei Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen und bei 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG rein
Wo kommt den noch einmal die Mehrwertsteuer vom Eigenverbrauch Strom rein?
Kann mir wer, dass noch mal bestätigen bzw. korrigieren wenn ich falsch liege.
Asche auf mein Haupt, hoffe das ich es diesmal nicht wieder vergesse
ich habe schon wieder die Hälfte bei der EÜR vergessen.
Der eingespeiste Strom kommt bei Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen rein.
Die Mehrwertsteuer vom Eingespeisten Strom kommt bei Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben rein.
Der Eigenverbrauch Strom kommt bei Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen und bei 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG rein
Wo kommt den noch einmal die Mehrwertsteuer vom Eigenverbrauch Strom rein?
Kann mir wer, dass noch mal bestätigen bzw. korrigieren wenn ich falsch liege.
Asche auf mein Haupt, hoffe das ich es diesmal nicht wieder vergesse
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