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EÜR Eintragungen in vergessenheit geraten

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    EÜR Eintragungen in vergessenheit geraten

    Moin liebes Forum,

    ich habe schon wieder die Hälfte bei der EÜR vergessen.


    Der eingespeiste Strom kommt bei Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen rein.

    Die Mehrwertsteuer vom Eingespeisten Strom kommt bei Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben rein.


    Der Eigenverbrauch Strom kommt bei Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen und bei 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG rein

    Wo kommt den noch einmal die Mehrwertsteuer vom Eigenverbrauch Strom rein?


    Kann mir wer, dass noch mal bestätigen bzw. korrigieren wenn ich falsch liege.
    Asche auf mein Haupt, hoffe das ich es diesmal nicht wieder vergesse

    #2
    Schau doch einfach ins Vorjahr.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Ich bin mir da nicht ganz sicher, ob ich voriges Jahr etwas falsch gemacht habe und das Finanzamt es nicht gemerkt hat.
      Im vorigen Jahr hatte ich unter Vereinnahmte Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertangaben
      Unter 16 zwei eintragungen
      Einmal die Mehrwertsteuer vom Eingespeisten Strom
      Einmal die Mehrwertsteuer vom Eigenverbrauch Strom
      Nur wenn ich das diesmal genauso eintrage kommt ein Hinweis von Elster

      Hinweise innerhalb der Seite

      HinweisDie vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
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        #4
        Zitat von bobber112 Beitrag anzeigen
        HinweisDie vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20).
        Das kann manchmal auf einer Rundungsdifferenz von 1 Cent beruhen, bitte mal überprüfen.

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