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Nachreichen von "vergessenen" Daten

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    Nachreichen von "vergessenen" Daten

    Hallo zusammen,

    schrecklich hier zu sein - der Besuch des Elster Portals an sich triebt schon den Blutdruck in gefährliche Regionen, und jetzt habe ich auch noch festgestellt, dass ich n paar Angaben vollkommen vergessen habe.
    WO bitte trägt man die gezahlten Beträge in eine priv. Krankenversicherung ein?
    UND kann ich das noch "nachreichen"?
    Beiträge zu einer Lebensversicherung und Haftpflichtversicherungen sollten auch noch "nachgereicht" werden - geht das überhaupt?

    Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte :-D

    Gruß
    Stefan Weingärtner

    #2
    Wenn du Versicherungsbeiträge nacherklären willst, musst du eine korrigierte Erklärung übermitteln. Nachreichen in dem Sinn kann man nichts.

    Wenn es sich bei der privaten Krankenversicherung um eine Zusatzversicherung handelt, wirkt sich das steuerlich nur selten aus.

    Gleiches gilt für Haftpflicht- und Lebensversicherungen, wobei Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen sein müssen, sonst

    bleiben die generell außen vor. Du kannst ja mal ausprobieren, ob die Nacherklärung überhaupt etwas bringt.

    Die genannten Versicherungen sind alle in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn du Versicherungsbeiträge nacherklären willst, musst du eine korrigierte Erklärung übermitteln.
      Du kannst die Daten aus der abgegebenen Erklärung in ein neues Formular einfüllen lassen ("Meine Formulare">"Übermittelte Formulare">im Dreipunktemenue rechts auf "Diese Daten in neues Formular übernehmen">das gleiche Jahr auswählen wie die abgegebene Erklärung). Dann kannst Du dieses Formular bearbeiten, d. h. fehlende Daten ergänzen, und abschicken. Solange die Steuererklärungen noch nicht bearbeitet sind gilt immer die letzte abgegebene Version.

      Kommentar

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