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    Neuer Monitor wo eintragen

    Kommt der Kauf eines neuen Monitors 329€ bei

    Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)


    oder unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG


    Und die Mehrwertsteuer nach

    Gezahlte Vorsteuerbeträge



    #2
    Dann würd ich's doch eher zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen. Wenn Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, dann natürlich hier netto, und die Vorsteuern bei Vorsteuerbeträge.

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      #3
      EIn Monitor zählt nicht als GwG, da er nicht selbständig nutzbar ist. Du kannst ihn aber ab 2021 aufgrund eines BMF-Schreibens im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Nachstehend ein Link aus einem Thread dieses Forums sowie ein dort angegebener Link zu einem entsprechenden Fachbeitrag. Du müsstest den Anschaffungswert letztlich als AfA erklären.

      https://forum.elster.de/anwenderforu...en-monitor-ein
      https://www.steuertipps.de/selbststa...jahr-verkuerzt
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        EIn Monitor zählt nicht als GwG, da er nicht selbständig nutzbar ist
        Die Praxis bei den Finanzämtern sieht anders aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sorry Leute,
          habe den Monitor schon bei GWG eingetragen,
          Wenn das Amt motzt dann sollen dir mir sagen worunter ich den Eintragen soll.
          Bin mal gespannt

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            #6
            Da auch GwGs im Anschaffungsjahr voll abschreibbar sind, kommt es vom Ergebnis her (Gewinn oder Verlust) auf das Gleiche raus. Nur die Darstellung ist unterschiedlich.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Eben drum , hauptsache das Amt erkennt mir das als Verlust an.

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