Kosten Steuerberater

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  • Feuereifer
    Neuer Benutzer
    • 29.01.2023
    • 4

    #1

    Kosten Steuerberater

    Hallo!

    Seit längerer Zeit quäle ich mich mit der Grundsteuer. Etappenweise. Um am Ende die Kosten für den Steuerberater zu sparen. Obwohl ich nicht sagen kann wieviel das eigentlich kosten würde.

    Eine kleine Umfrage im Bekanntenkreis hat von 80 Euro über 150, 180 bis hin zu 330 Euro ergeben.

    Alles keine komplizierten Fälle. Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen... immer nur ein Objekt.

    Is das normal? Wie sind Eure Erfahrungen?
    Falls man das hier fragen darf...

    Beste Grüße
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Is das normal? Wie sind Eure Erfahrungen?
    Die meisten Nutzer dieses Forums haben es sicher ohne Steuerberater geschafft, ob es hier überhaupt belastbare Antworten geben wird ?

    Zur Ermittlung der Vergütung der Feststellungserklärungen für Grundsteuerzwecke ist eine neue spezielle Abrechnungsnorm in Kraft getreten. Mit § 24 Abs. 1 Nr. 11a Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) besteht ab sofort eine einheitliche Berechnungsgrundlage, welche unabhängig vom konkreten Ländermodell bundesweit anwendbar ist. Steuerberater erhalten danach für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A zur StBVV. Im Einzelnen gilt: Für alle Bundesländer, in denen nach dem Bewertungsgesetz oder den jeweiligen Landesgesetzen ein Grundsteuerwert festgestellt wird, wird als Gegenstandswert der Grundsteuerwert, mindestens jedoch ein Betrag von 25.000 € zugrunde gelegt. Dies betrifft derzeit die Länder Baden-Württemberg (sog. modifiziertes Bodenwertmodell), Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie das Saarland und Sachsen (mit jeweils abweichender Steuermesszahl). Für alle Länder, in denen abweichend vom Bundesmodell auf Grundlage der dortigen Grundsteuergesetze kein entsprechender Grundsteuerwert vorliegt, wird ein entsprechender fiktiver Grundsteuerwert für die Berechnung der Gebühr zugrunde gelegt. Auch hier sind mindestens 25.000 € anzusetzen. Zur Ermittlung des fiktiven Grundsteuerwerts ist der Grundsteuermessbetrag durch die jeweils geltende Grundsteuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) Grundsteuergesetz (GrStG) zu dividieren. Dies betrifft derzeit die Länder Bayern (sog. Flächenmodell), Hamburg (sog. Wohnlagenmodell), Hessen (sog. Flächen-Faktor-Modell) und Niedersachsen (sog. Flächen-Lage-Modell). Die neue Abrechnungsnorm ist Teil der Vierten Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie wurde nach Zustimmung durch den Bundesrat am 17.6.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2022, S. 877) und ist am Folgetag in Kraft getreten. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die rechtzeitige Schaffung einer konkreten Berechnungsgrundlage. Er hatte sich angesichts des engen Zeitrahmens zur Einreichung der Erklärungen von Anfang Juli bis Ende Oktober 2022 für eine schnelle Anpassung der StBVV ausgesprochen. Abweichend von der speziellen Abrechnungsnorm des § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV können Steuerberater mit ihren Mandanten auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung treffen. Dies setzt allerdings nach § 4 StBVV unter anderem eine entsprechende Erklärung des Auftraggebers in Textform voraus. Vereinbart werden kann so etwa auch eine Abrechnung nach Zeitgebühr oder eine pauschale Vergütung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4266

      #3
      Ansonsten weiß ich zwar, dass ich mich wieder unpopulär mache, aber ich denke, nach 9 Monaten und dem Ablauf mehrerer allgemeiner Fristverlängerungen stellt sich irgendwann die Frage des Wollens oder Könnens. Da sollte man sich ehrlich fragen, ob einem das, was man in diesen 9 Monaten nicht, aus welchen guten oder weniger guten Gründen auch immer, geschafft hat, nun gelingen wird, bevor es teuer wird.

      Lautet die Antwort Nein, was ist die Alternative zum Steuerberater?

      Kommentar

      • eq12345
        Benutzer
        • 08.01.2022
        • 94

        #4
        Ich verstehe nicht, was jetzt bei "einfachen Fällen" (selbstbewohntes Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) so furchterregend sein soll, dass man in Schockstarre verfällt und sich monatelang quält, ohne sich Hilfe zu suchen. Grundbucheintrag und bemaßter Grundriss vom Architekten (in der Regel Anlage zum Kaufvertrag) oder selbst gemessen reichen zum Ausfüllen. Wer Hilfe bei den Formularen braucht, findet diese für "kleines Geld": Schließlich gibt es tonnenweise Software, die einem das Ganze genau erklärt und verständlich durch die Formulare leitet.

        Der Steuerberater käme sicherlich auch nicht nach Hause und misst alles nach, sondern lässt sich die Daten vom Steuerpflichtigen zusammensuchen. Dann prüft er Vollständigkeit und Plausibilität und "übersetzt" die Angaben in die steuerliche Fachsprache bzw. das entsprechende Formularfeld - genau wie die Software.

        Der Testsieger bei Stiftung Warentest beispielsweise kostet knappe 30 Euro und führt einen in verständlicher Sprache in Nullkommanix durch den ganzen Papierkram. Die Downloadversion ist fünf Minuten nach Online-Kauf einsatzbereit. Wenn man natürlich auch noch diese 30 Euro sparen möchte und lieber ein paar Hunderter Strafe riskiert, dann sage ich auch: Selbst schuld.
        Zuletzt geändert von eq12345; 16.04.2023, 15:42.

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        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 740

          #5
          @Feuereifer:
          Kanzleien die einen Schwerpunkt auf die Bearbeitung von Grundsteuererklärung gesetzt haben, bieten die Erstellung der Grundsteuererklärung oft schon zu einem Pauschalpreis ab 200 bis 300 Euro an.
          Meine Google-Suche mit den Begriffen "kosten steuerberater grundsteuer" brachte als erstes Ergebnis:
          "Kanzleien die einen Schwerpunkt auf die Bearbeitung von Grundsteuererklärung gesetzt haben, bieten die Erstellung der Grundsteuererklärung oft schon zu einem Pauschalpreis ab 200 bis 300 Euro an."

          Ein weiterer Treffer war der folgende nicht uninteressanter Artikel "Kosten Grundsteuererklärung", https://grundsteuer.de/steuererklaerung/kosten

          Nun kannst du dir überlegen, ob du eher multi folgst und einen Berater nimmst, oder mit Ermutigung durch eq12345 die Ärmel hochkrempelst und die Erklärung fertig machst. Ich weiß ja nicht, wo die Haupthinderungsgründe liegen.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          • Feuereifer
            Neuer Benutzer
            • 29.01.2023
            • 4

            #6
            Vielen Dank für die netten Antworten.

            Werde die letzte Erklärung auch noch fertig bekommen. Habe durch stilles Mitlesen in diesem Forum die Details für meinen etwas komplizierten Fall ehemalige Hofstelle in Bayern verstanden.

            Es hätte mich nur interressiert wie die Kosten variieren, ich sehe allerdings ein dass es eine unpassende Frage fürs Elster-Forum war.

            Aber das Forum hier hat mir wirklich sehr sehr viel geholfen beim Thema Grundsteuererklärung. Toll wie sich manche hier engagieren und sehr geduldig auch zum xten Mal die gleiche Frage beantworten.

            Sollte jemand hier meinen er hat einigen Fragenden im Forum geholfen - es sind in Wirklichkeit noch ein paar mehr

            Kommentar

            • XaverWdg
              Erfahrener Benutzer
              • 18.02.2017
              • 1048

              #7
              Es kommt immer auf den zu beurteilenden Sachverhalt an.
              Ich hatte mehrere einfache Fälle,
              da wären 50 Euro zuviel gewesen.

              Natürlich Bayern (wo die Umsetzung des Urteils eine Farce ist).
              Das, was zeitaufwändig war, war bei einem Objekt die Ermittlung der Grunddaten,
              das wäre so oder so notwendig gewesen.

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