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Steuer 2022 Zusammenveranlagung - Person A (Ehemann) verstorben

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    Steuer 2022 Zusammenveranlagung - Person A (Ehemann) verstorben

    Guten Tag, bin heute das erste Mal hier. Es geht um die Steuererklärung 2022 für meine Eltern bzw. nun für meine Mutti. Mein Vater ist im Februar 2022 verstorben, somit hatte er bis zu diesem Zeitpunkt noch zwei Monate Einnahmen aus Rente und Betriebsrente. Da meine Eltern immer zusammenveranlagt wurden und es dabei "im Folgejahr des Todes" auch letztmalig so bleiben kann, lautet meine Frage, ob mein Vater nach wie vor als Person A/Ehemann und Mutti als Person B/Ehefrau deklariert werden muss. Es scheint mir logischer, meine Mutter als Person A zu benennen, da der Hauptteil der Eintragungen natürlich nur noch sie betreffen. Ich habe leider nirgends eine Antwort gefunden und wäre für Ihre/eure Hilfe sehr dankbar.

    #2
    Der Vater ist 2022 weiterhin als Person A einzutragen, verheiratet, Zusammenveranlagung. Im nächsten Jahr ist dann die Mutter Person A, es erfolgt aber letztmals die Anwendung des Splitting-Tarifes.

    Hier im Forum gibt es keine einheitliche Meinung dazu ob und wie das Sterbedatum des Vaters mitzuteilen ist. Ich würde es dem FA in Zeile 45 des Hauptvordruckes mitteilen, das kann allerdings zu einer etwas längeren Bearbeitungsdauer führen.

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      #3
      Vielen, vielen Dank für die rasche Beantwortung!

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        #4
        Der Vater ist 2022 weiterhin als Person A einzutragen, verheiratet, Zusammenveranlagung. Im nächsten Jahr ist dann die Mutter Person A,
        Um genau zu sein: Der Vater ist 2022 weiterhin als Ehemann einzutragen. Im nächsten Jahr ist dann die Mutter die Steuerpflichtige Person.

        Mit Person A und Person B sind immer nur die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeint.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke auch für den zweiten Beitrag zur Beantwortung meiner Frage. Das war sehr hilfreich für mich - und so bin ich auch fast schon fertig mit den Eintragungen :-)

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