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Anlage 5 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

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    Anlage 5 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

    Hallo,

    bei der Datenübernahme aus dem Jahr 2021 werden blöderweise die Daten aus dem Vorjahr auf das aktuelle Jahr (2022) übernommen, anstatt ins vorjahr (2021) zu rutschen. Und ich kann für die Daten aus den Vorjahren 2020 und 2021 auch kein Betreff neu vergeben, nur den Betrag eingeben.

    Gibt es eine Möglichkeit, die Daten automatisiert in das richtige Jahr zu verschieben?


    Oder kann ich die Daten im Jahr 2022 belassen, das Rechnungsdatum wird ja noch korrekt angegeben (2021).

    #2
    Gibt es eine Möglichkeit, die Daten automatisiert in das richtige Jahr zu verschieben?
    Automatisch geht da nichts, du musst den Wert in die richtige Zeile eintragen und in der falschen löschen, So kompliziert ist das auch wieder nicht.

    Oder kann ich die Daten im Jahr 2022 belassen, das Rechnungsdatum wird ja noch korrekt angegeben (2021).
    Natürlich nicht, der Aufwand ist 2021 entstanden und nicht 2022.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei 75 EInträgen schon. Und ich kann noch nicht mal den einzelnen Einträgen einen Betreff mitgeben. Liessen sich alle Einträge zu einem Zusammenfassen? Also im Jahr 2021 einfach die Summe der Aufwendungen eintragen? Die sehe ich ja noch im aktuellen Jahr.

      Gibt dann nur in 3 Jahren ein Problem wegen den Rundungsfehlern...

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        #4
        Liessen sich alle Einträge zu einem Zusammenfassen?
        Das habe ich bei umfangreichen Modernisierungen immer so gemacht. Unterjährig eine Excel-Tabelle mit allen Rechnungen erstellt,

        ein PDF daraus erzeugt und als Beleg hochgeladen. Das geht m. E. schneller als die Einzelerfassung in Mein ELSTER,

        auf den kleinen Rundungsvorteil der Einzelerfassung habe ich dabei natürlich verzichtet. Diese Einzelerfassung ist eine Option,

        keine Pflicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Da die Erklärungen aus 2020 und 2021 bereits in der Form abgegeben sind: Alle einzelnen Posten eingetragen, mit einer Rechnungskopie versehen und übermittelt: Lassen sich dann diese Daten im Jahr 2022 als Zusammenfassung eintragen? Nicht dass das FInanzamt dann auch noch eine Tabelle mit den einzelnen Zusammenstellungen haben will. Diese habe ich nämlich nicht, habe ab 2020 darauf verzichtet, da ich die Tabelle samt eingebundenen Rechungen ja direkt in Elster eingegeben habe.

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            #6
            Lassen sich dann diese Daten im Jahr 2022 als Zusammenfassung eintragen?
            Technisch ist das kein Problem. Ob das Finanzamt dann noch eine Erläuterung haben will, kann ich dir natürlich nicht sagen.

            Viele Erklärungen laufen durch, ohne dass sich ein Mensch damit befasst. Ich habe mir im Übrigen mit der Tabellenlösung

            das Hochladen der einzelnen Belege erspart. Die wollte unser Finanzamt gar nicht sehen, die Aufstellung reichte denen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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