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Pflegepauschbetrag bei zu pflegender Person im Ausland (ohne Identifikationsnummer)

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    Pflegepauschbetrag bei zu pflegender Person im Ausland (ohne Identifikationsnummer)

    Hallo zusammen,

    Ich bin Arbeitnehmer in Deutschland und unbeschränkt steuerpflichtig. Meine Frau lebt vorwiegend in Polen, um dort ihre Mutter zu pflegen. In den letzten Jahren haben wir immer den Pflegepauschbetrag geltend gemacht. Nunmehr muss hierfür aber die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person angegeben werden. Da diese aber Polin ist, hat sie keine. Was muss/kann ich da tun?

    #2
    Du meinst wohl eher, weil die Mutter noch nie einen deutschen Wohnsitz hatte und daher keine deutsche steuerliche Identifikationsnummer besitzt. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Die amtliche Anleitung sagt zu dem Thema nichts, obwohl der Fall der Wohnung in einem EU-/EWR-Staat ja für den Pflegepauschbetrag ja ausreicht - grundsätzlich.

    Ich würde an Deiner Stelle mal beim BZSt anrufen, ob / wie Du für sie dort diese Identifikationsnummer erhalten kannst. Es gibt ein paar Sonderfälle, in denen diese Behörde auch für Personen ohne deutschen Wohnsitz derartige Identifikationsnummern erteilt, beispielsweise im Ausland lebender Ehegatte bei § 1a EStG-Anträgen. Euer Fall dürfte da auch darunter fallen:

    https://www.bzst.de/DE/Privatpersone...mmer_node.html
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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