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Anteil der Telefonkosten als Betriebsausgabe bei Freiberufler?

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    Anteil der Telefonkosten als Betriebsausgabe bei Freiberufler?

    Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu, wie hoch ein Freiberufler pauschal den beruflichen Anteil seiner Telefonkosten (Flatrate) als Betriebsausgabe in Anlage S/EÜR ansetzen darf?

    Es kursieren eine Menge lose Meinungen, Finanzämter aktzeptierten 20% der Telefonkosten. Wäre schön, wenn es etwas verbindliches dazu gäbe.

    #2
    Wäre schön, wenn es etwas verbindliches dazu gäbe.
    Gibt es aber nicht. Ich habe in der Verwandtschaft einen Freiberufler, bei dem rund 80% der Telefonate mit Mandanten geführt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Letztlich muss das im Einzelfall geschätzt werden. Was in der Regel akzeptiert wird sind 240 € bis 360 € /Jahr als anteilige berufliche Kosten für Telefon und Internet wenn der Anschluss privat ist. Wenn der Anschluss auf die Firma läuft muss umgekehrt der private Anteil als Nutzungsentnahme erklärt und versteuert werden, z. B. mit 50%.

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        #4
        Eine Verwandte hat als verheiratete Lehrerin nach einer alten Regel jahrelang 20% geltend gemacht, z.B 20% der DSL-Flatrate. Später auch 20% des günstigen Handyvertrags von mtl. € 8, womit sie meistens hinkam. Dieser Ansatz wurde vom FA nie beanstandet.

        (Beitrag Nr. 101, Stand 17.04.23)
        Zuletzt geändert von timote; 18.04.2023, 00:18.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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