Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu, wie hoch ein Freiberufler pauschal den beruflichen Anteil seiner Telefonkosten (Flatrate) als Betriebsausgabe in Anlage S/EÜR ansetzen darf?
Es kursieren eine Menge lose Meinungen, Finanzämter aktzeptierten 20% der Telefonkosten. Wäre schön, wenn es etwas verbindliches dazu gäbe.
Es kursieren eine Menge lose Meinungen, Finanzämter aktzeptierten 20% der Telefonkosten. Wäre schön, wenn es etwas verbindliches dazu gäbe.
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