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Grundsteuer in Hessen

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    Grundsteuer in Hessen

    Frage kann man in Hessen auf Grundstücke, die im Naturschutzgebiete liegen, von der Grundsteuer befreien lassen.



    #2
    Wenn du mit den Begriffen "naturschutzgebiet grundsteuer" suchmaschinst, findest du u.a. folgenden Link:
    https://www.haufe.de/steuern/reuber-...I12956954.html

    "Grundbesitz, der dem Naturschutz dient, ist grundsätzlich – wegen Benutzung zu steuerbegünstigten Zwecken – von der Grundsteuer befreit. Die Grundsteuerbefreiung scheidet – vorbehaltlich der Ausnahmetatbestände des § 6 Nr. 1 bis 3 GrStG – jedoch dann aus, wenn der Grundbesitz "zugleich land- und forstwirtschaftlich genutzt wird" (§ 6 GrStG, Anhang 12d). Dabei ist auch eine nur extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung (z. B. als Schafhutung) schädlich.
    Unterbleibt jedoch jede land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sind Flächen in Naturschutzgebieten insoweit wegen Benutzung zu einem gemeinnützigen Zweck von der Grundsteuer befreit."

    Von einer Beschränkung dieser Aussage auf bestimmte Bundesländer habe ich nichts gelesen.
    Zuletzt geändert von timote; 17.04.2023, 23:28. Grund: Ergänzung
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Spam-Problem?
      Ich habe mehrfach versucht, meinen vorstehenden Beitrag um folgenden Satz zu ergänzen:
      "Von einer Beschränkung dieser Aussage auf bestimmte Bundesländer habe ich nichts gelesen."

      Dies wurde zunächst mit dem Hinweis verwehrt, das Bearbeiten des Beitrags sei nicht möglich (oder so ähnlich).

      Beim ca. dritten Versuch kam dann der Hinweis, dass obiger Beitrag unter Spamverdacht steht und von einem Moderator geprüft werden muss.
      Ok, ich habe aus der Kurzfassung eines Fachbeitrags eines Portals zitiert, weil ich vor heute 21 Uhr selbst keine Antwort auf die Frage kannte. Solche Zitate habe ich aber auch schon von versierteren Benutzern dieses Forums gelesen.
      Ansonsten bin ich mir keiner Schuld bewusst.
      P.S.: Immerhin habe ich aus Werbevermeidungsgründen die von mir benutzte Suchmaschine verschwiegen.
      P.S.-2: Aus Gründen wissenschaftlicher Redlichkeit bin ich tendentiell bemüht, die Herkunft meiner "Weisheiten" offen zu legen.
      Zuletzt geändert von timote; 17.04.2023, 23:46.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Das waren schon viele Links

        Auch Deinen anderen Beitrag hab ich vorhin schon freigegeben.

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          #5
          Erstmal danke für die Freigabe.

          Ich selbst habe eigentlich nur einen Link gesetzt. Zwei oder drei andere kamen aus dem zitierten Text. Erst während ich dies schreibe, habe ich gesehen, dass die beiden Zitate des GrStG nicht direkt mit dem Gesetz, sondern dem Portal des Fachverlags verlinkt sind.

          Ich habe soben mal versucht, diese Links durch textliche Hinweise auf das Gesetz zu ersetzen. Ich kann es aber nicht abspeichern.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Ich danke euch für die schnelle Antwort.


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