Guten Tag.
Ich habe Dividenden von ausländischen Aktien auch von ausländischen Brokern erhalten. Aus diesem Grund befülle ich die Anlage KAP-INV.
In Zeile 4 der Anlage KAP-INV [Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) 4. Aktienfonds im Sinne des § 2 Absatz 6 InvStG (vor Teilfreistellung)] trage ich die beim ausländischen Broker erhaltenen Bruttodividenden ein.
In welcher Zeile muss ich die an der Quelle einbehaltenen Steuern eintragen, um die Erstattung wegen Doppelbesteuerung zu aktivieren?
Danke schön.
Ich habe Dividenden von ausländischen Aktien auch von ausländischen Brokern erhalten. Aus diesem Grund befülle ich die Anlage KAP-INV.
In Zeile 4 der Anlage KAP-INV [Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) 4. Aktienfonds im Sinne des § 2 Absatz 6 InvStG (vor Teilfreistellung)] trage ich die beim ausländischen Broker erhaltenen Bruttodividenden ein.
In welcher Zeile muss ich die an der Quelle einbehaltenen Steuern eintragen, um die Erstattung wegen Doppelbesteuerung zu aktivieren?
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