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Doppelbesteuerung und Dividenden bei ausländischen Broker

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    Doppelbesteuerung und Dividenden bei ausländischen Broker

    Guten Tag.

    Ich habe Dividenden von ausländischen Aktien auch von ausländischen Brokern erhalten. Aus diesem Grund befülle ich die Anlage KAP-INV.

    In Zeile 4 der Anlage KAP-INV [Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) 4. Aktienfonds im Sinne des § 2 Absatz 6 InvStG (vor Teilfreistellung)] trage ich die beim ausländischen Broker erhaltenen Bruttodividenden ein.

    In welcher Zeile muss ich die an der Quelle einbehaltenen Steuern eintragen, um die Erstattung wegen Doppelbesteuerung zu aktivieren?

    Danke schön.

    #2
    Hallo,

    irgendwie widersprichst du dir.
    Was hast du denn nun, Aktien oder Fonds, oder beides?

    Und was für eine Doppelbesteuerung? Ausländische Broker führen doch gar keine inländische Steuer ab.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo, reckoner.

      Ich habe nur ausländische Aktien an einem ausländischen Broker. Ich erhalte Dividenden von diesen Aktien. Die Dividenden unterliegen einer Quellensteuer.

      In welcher Zeile soll ich diese Kapitalerträge schreiben? Kann ich einen Teil der Quellensteuer zurückfordern? Ich glaubte, dass bis zu 15 % dieser Quellensteuer zurückerstattet werden könnten. Ist das wahr?

      Vielen Dank.

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        #4
        Zitat von cfa Beitrag anzeigen
        Ich habe nur ausländische Aktien an einem ausländischen Broker. Ich erhalte Dividenden von diesen Aktien. Die Dividenden unterliegen einer Quellensteuer.
        Wozu dann KAP-INV? Diese Anlage ist für Investmentanteile aus Fonds.
        Für dich ist die Anlage KAP relevant, hier die Zeilen 17, 19 und 41. Die anrechenbare Quellensteuer (Zeile 41) ist länderabhängig, maximal 15%.

        mfg. - Kent

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          #5
          Hallo,

          die Antwort iat korrekt (ich schreibe auch nur, weil ich angesprochen wurde).

          Einzutragen ist in Zeile 41 übrigens immer nur der anrechenbare Anteil der Steuern, muss man selber ausrechnen. In der Regel sind das 15% der Erträge, es hängt aber auch vom jeweiligen Land an (bei Irland geht beispielsweise gar nichts).
          In der Mehrzahl der Fälle dürfte es sich aber wohl um die USA handeln, und da sind dann die kompletten Quellensteuern anrechenbar (soweit auf 15% reduziert wurde, eigentlich sind es nämlich 30%). Bei anderen Länder bitte mehr Infos.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Ich habe die Steuererklärung bereits mit Ihren Anweisungen ausgefüllt.

            Vielen Dank.

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