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KAP: Fehler bei ausländischen Erträgen mit ausgeschöpftem Sparer-Pausch

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    KAP: Fehler bei ausländischen Erträgen mit ausgeschöpftem Sparer-Pausch

    Hallo zusammen,

    ich möchte ausländische Kapitalerträge sowie
    gleichzeitig meinen voll ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag
    angeben.

    Ich habe bislang keine Kombination an Eingaben gefunden,
    die nicht zu einem Fehler führen würde.

    Gebe ich nur Sparer-Pausch und die ausländischen Erträge an,
    beschwert sich Elster, eigentlich zu Recht, über fehlende
    Angaben der Kapitalerträge, etc.

    Gebe ich alle "inländischen Daten" zusätzlich ein,
    ist alles rot, weil Elster möchte, dass ich entweder
    Günstigerprüfung oder unterjährige Änderung der
    Kirchenzugehörigkeit auswählen soll.
    Passt beides nicht.

    Gibt's wieder irgendwo eine bislang versteckte
    Funktion, die ich erst durch "Irgendetwasanklicken"
    sichtbar schalten muss und meinen Knoten löst?

    Oder kann ich das einfach nur mit Angabe des ausländischen
    Ertrags und Sparer-Pausch, also mit Fehler abschicken?

    ---
    EDIT: Ich habe keine Ahnung, warum der Text da oben so toll grau ist.
    K.A. was ich da falsch gemacht habe ...
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.04.2023, 18:46.

    #2
    Ich habe den Text lesbar nachformatiert.

    Du musst den vollständig beanspruchten Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen, dann sollte es keine Fehler geben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Klassischer Fall für Zeile 5, Überprüfung der Steuereinbehalts, idF Nachbesteuerung der ausländischen Erträge.
      Es erfolgen keine Einträge zu Erträgen, die dem inländischen Abzug unterlagen, nur die Angabe in 17.

      Funktioniert, BTDT.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank!

        Oh ja, jetzt sehe ich's auch. Steht ja auch eigentlich deutlich erklärt als Beschreibung daneben.

        Wieder zu sehr abgelenkt von nummerierten Querverweisen, denen man
        in der Elster Webversion nicht folgen kann

        Kommentar


          #5
          Klassischer Fall für Zeile 5, Überprüfung der Steuereinbehalts
          Wenn nur Angaben in den Zeilen 17 und 19 gemacht werden, geht das auch ganz ohne Antrag fehlerfrei durch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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