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Umsatzsteuer 2022 PV-Anlage

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    Umsatzsteuer 2022 PV-Anlage

    Hallo,

    seit 03/2022 ist die PV-Anlage aktiv. 7,988 kWp.
    Ich bin gerade dabei die Umsatzsteuer für das Jahr 2022 zu erstellen. Ich hänge an einem Punkt, auf den ich hier im Forum noch keine Antwort gefunden haben.
    Zeile 33 und 34 sind nicht zu befüllen, da kein Kleinunternehmer.
    Zeile 38 der Betrag der Einspeisung
    Zeile 39 der Betrag des eigenverbrauchten Strom
    Zeile 122 Der Betrag aus der Auszahlung der Mehrwertsteuer aus den Kosten PV-Anlage (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG)
    Zeile 168 hier habe ich die bereits an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer aus den Voranmeldungen eingetragen

    Da ich in den Zeilen 38 und 39 Korrekturen vornehmen musste zur Voranmeldung, werde ich auf jedenfall etwas nachzahlen müssen. Wenn ich Zeile 122 frei lasse, dann kommt genau der von mir ermittelte Wert heraus.

    Wenn ich das wie oben beschrieben mit Zeile 122 eingeben, dann bekomme ich bei der Zeile 169 ein Minus Ergebnis raus.

    Das Minus irritiert mich total. Wäre super wenn mir hier jemand die Augen öffnen könnte ob das so korrekt ist oder wo mein Fehler liegt

    Hoffe mit den Angaben ist ne Antwort möglich, ansonsten einfach schreiben was noch fehlt.

    Nachdem mich mein Steuerberater hat sitzen lassen, dann noch die Frage zu Zeile 22: vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten? Puhh wo soll das stehen?

    Dank

    Gruß Thomas
    Zuletzt geändert von Bocker; 17.04.2023, 22:19.

    #2
    ... dann noch die Frage zu Zeile 22: vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten? Puhh wo soll das stehen?
    Das solltest du eigentlich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geklärt bzw. dort die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragt haben.

    Was den Rest angeht, muss ich einen Entwurf öffnen, das ist mir heute schon zu spät.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Dir schon mal. Gute Nacht

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        #4
        Zitat von Bocker Beitrag anzeigen
        Zeile 168 hier habe ich die bereits an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer aus den Voranmeldungen eingetragen
        Dabei handelt es sich wahrscheinlich um einen negativen Betrag, denn Du hast ja in den Voranmeldungen auch die hohe Vorsteuer geltend gemacht.

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          #5
          Guten Morgen, die Frage nach "vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten" ist gelöst durch die freundliche Dame vom FA. Charlie24 Wäre super wenn Du mir noch eine Rückmeldung geben könntest. Vielen Dank

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            #6
            Was ist denn noch unklar?

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              #7

              Für mich offen ist der Minusbetrag der am Ende in Zeile 169 rauskommt. Eine Erstattung erhalte ich ja nicht vom FA, da ich es ja schon vom FA bekommen habe. Daher irritiert mich das.
              Per Vorsteuer habe ich die Mehrwertsteuer im 1. Quartal geltend gemacht und habe diese ausbezahlt bekommen.
              Charlie hatte geantwortet: Was den Rest angeht, muss ich einen Entwurf öffnen, das ist mir heute schon zu spät. --> Daher die Rückfrage.

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                #8
                Ich hatte dazu ja gesagt:

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                [In Zeile 169] handelt es sich wahrscheinlich um einen negativen Betrag, denn Du hast ja in den Voranmeldungen auch die hohe Vorsteuer geltend gemacht.
                Ist denn meine Vermutung falsch?

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                  #9
                  wenn Du mit negativem Beitrag einen Minusbeitrag meinst, dann ist Deine Vermutung korrekt. Da ich nicht der einzige bin, der sich die MwSt. zurück geholt hat, müsste das ja bei mehreren der Fall sein. Daher die Frage ob da jemand Erfahrung damit hat. Dann werde ich die Erklärung so beim FA einreichen und schaue mal was zurück kommt.

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                    #10
                    Zeile 168 hier habe ich die bereits an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer aus den Voranmeldungen eingetragen
                    Hast du denn beim Vorauszahlungsoll 2022 auch die erstattete Vorsteuer berücksichtigt? Das ist ja ebenfalls ein Saldo, in den die erstattete Vorsteuer

                    einzurechnen ist, so dass hier für 2022 ein Minusbetrag zu erfassen ist. Dann verbleibt doch in Zeile 169 kein negativer Betrag mehr.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Hast du denn beim Vorauszahlungsoll 2022 auch die erstattete Vorsteuer berücksichtigt? Das ist ja ebenfalls ein Saldo, in den die erstattete Vorsteuer

                      einzurechnen ist, so dass hier für 2022 ein Minusbetrag zu erfassen ist. Dann verbleibt doch in Zeile 169 kein negativer Betrag mehr.
                      Perfekt, das hat mir gefehlt. Vielen Dank Dir

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                        #12
                        Dann hab ich mich in meinem letzten Posting mit der Zeilennummer vertan. Ursprünglich hatte ich mich ja auf die Zeile 168 bezogen:

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Dabei handelt es sich wahrscheinlich um einen negativen Betrag, denn Du hast ja in den Voranmeldungen auch die hohe Vorsteuer geltend gemacht.

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