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Steuererklärung - Anlage G - Gewerbesteuer

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    Steuererklärung - Anlage G - Gewerbesteuer

    Moin Steuer-Profis,

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben kann. Ich mache meine Einkommenssteuererklärung über MeinElster und hänge da an zwei Zeilen fest, bei denen ich einfach nicht weiß, wie ich sie richtig ausfüllen soll. Ich habe schon lange im Internet gesucht und kluge Sachen gelesen, aber irgendwie stehe ich trotzdem auf dem Schlauch...

    Es geht konkret um die Anlage G für unseren Gewerbebetrieb. (Für den Gewerbebetrieb habe ich bereits die EÜR, die Gewerbesteuererklärung und die Gesonderte und einheitliche Feststellung etc. fertig.) In der Anlage G sollen in den Zeilen 18 und 19 Angaben zur Gewerbesteuer und zum Gewerbesteuer-Messbetrag gemacht werden. Bis auf den Gewerbeertrag weiß ich aber nicht, was ich da eintragen soll. Muss ich dafür erst noch auf den Gewerbesteuerbescheid warten, bis ich die Felder ausfüllen kann oder soll ich die selbst berechnen? Also im Detail sind das folgende Felder:
    • Das Feld "Freibetrag" - Soll ich da den Standardfreibetrag 24.500€ eintragen? Das macht doch keinen Sinn, das wissen die beim Finanzamt doch besser als ich?
    • Das Feld "Gewerbesteuer-Messbetrag" - Soll ich den selbst ausrechnen?
    • Das Feld "Hebesatz in Prozent" - das ist in Hamburg 470 - aber das wissen die doch auch selbst besser?
    • Und ein Feld heißt einfach nur "laut Zeile" - Was für eine Zeile soll ich da eintragen?
    Ich komme da leider echt nicht weiter und bin für jeden Tipp dankbar!

    #2
    Du hast also mit (mindestens) einer anderen Person gemeinsam eine Personengesellschaft, beispielsweise eine GbR. Für diese Personengesellschaft hast Du unter deren Steuernummer per Anlage EÜR den Gewinn ermittelt, eine Gewerbesteuererklärung gemacht inklusive Berechnung und weist daher auch den Gesamtmessbetrag. Auch hast Du eine Feststellungserklärung für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemacht und weist daher auch, wie Dein persönlicher Anteil am Gewinn und am Messbetrag ist.

    Warten auf die Bescheide musst Du nicht.

    Den Hebesatz von Hamburg kennt Dein für Deine Einkommensteuer zuständiges Finanzamt schon, natürlich. Der Bearbeiter weiß aber nicht, wo und in wie vielen Gemeinden Deine Personengesellschaft tätig war.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard777,
      vielen Dank für deine schnelle Hilfe und dass du dir die Zeit dafür genommen hast!
      Also muss ich das wirklich selbst ausrechnen. Ich habe mir dafür jetzt online einen Rechner gesucht und mit der Aufschlüsselung des Ergebnisses, kann ich die Berechnung jetzt auch nachvollziehen. Dann bleibt mir nur noch das Feld "laut Zeile", aber das ignoriere ich einfach mal, es kommt ja auch keine Warnmeldung

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        #4
        Mit der "Zeile" ist Folgendes gemeint: Theoretisch könntest Du ja mehrere Einzelbetriebe haben (Zeilen 4-6) und / oder laut gesonderter Feststellung (Zeile 7 = Dein Einzelbetrieb ist im Bereich eines anderen Finanzamts) und / oder Beteiligungen an Personengesellschaften (Zeilen 8-11). Damit der Messbetrag und die Gewerbesteuer dem / den Betrieb(en) zugeordnet werden kann, werden daher die Zeilen abgefragt (bei Dir dann wohl Zeile 8). Deswegen gibt es die Eintragungsmöglichkeit in Zeile 18/19 doppelt (Zeilen 20/21) bzw. in Zeilen 22/23 für alle weiteren Betriebe.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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