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Grundsteuer Hauptvordruck GW1

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    Grundsteuer Hauptvordruck GW1

    Hallo Zusammen,
    Es geht um eine Wohnung in einem Haus mit gemeinsamen Keller/Hof mit restlichen Besitzern. Der Gesamtanteil der Fläche des Flurstücks sind 100/1000 (also 65,6m^2 von 656m^2) Diese kleine Whg gehört aber zusätzlich auch noch 2 Geschwistern. .
    Was schreibt man das im Grundsteuer Hauptvordruck GW1?
    1. bei 10 Gesamtfläche des Flurstücks muss man hier schon den Besitzanteil des Flurstücks angeben?, Also ausgerechnet dann nur 65,6 statt 656m^2? Laut Beschreibung sieht es eher nach der Größe vom gesamten Flurstück für alle Besitzer aus.
    2. bei 11 insgesamt gehören meinem Bruder und mir 100/1000 . Aber müsste ich dann weil es uns beiden gehört 50/1000 reinschreiben?

    Habe gelesen, dass man hier vielleicht noch gar nicht die Angaben machen müsste, dass es zwei Besitzer gibt? Aber fühle mich sehr unsicher, weil ich bei den Hilfestellungen im Elsterformular es wiederum anders verstehe (Bei einem Besitzer müsste man da einfach 1 und 1 eintragen)
    Hier ein Bild was ich meine ...


    image.png
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    #2
    Nachtrag:
    Also ich vermute sehr stark, dass man auf dieser Seite ganz allgemein die Größe des Flurstücks und die Größe des Eigentums für alle Besitzer einzelnen Whg. (100/1000) angibt. Da man auf der nächsten Seite Angaben über die Besitzer machen kann. Es ist nur, dass eine Restunsicherheit besteht.
    Aber auch auf der nächsten Seite... Wenn der Bruder und ich die Whg. noariell besitzen, sind wir dann eine Grundstücksgemeinsschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft?

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      #3
      Also ich vermute sehr stark, dass man auf dieser Seite ganz allgemein die Größe des Flurstücks und die Größe des Eigentums für alle Besitzer einzelnen Whg. (100/1000) angibt.
      Das siehst du richtig. In Zeile 11 ist der Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück anzugeben. Wirtschaftliche Einheit ist euer Wohnungseigentum.

      Wenn der Bruder und ich die Whg. noariell besitzen, sind wir dann eine Grundstücksgemeinsschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft?
      Aus Sicht des Finanzamts seid ihr eine Bruchteilsgemeinschaft, Wenn ihr eine GbR gegründet hättet und die GbR selbst die Wohnung erworben hätte,

      dann wärt ihr eine Grundstücksgemeinschaft. So genau wird aber nur im Bewertungsrecht unterschieden.

      Die abgerundet 65 m² rechnerischer Miteigentumsanteil der Wohnung am Flurstück sind in Zeile 4 von GW2 (BaWü Zeile 3) zu erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24,
        vielen Dank!, ich fühle mich schon viel besser in diesem Dschungel ..
        Jetzt hatte ich im Vorfeld bezüglich der Grundsteuererklärung folgende Dinge aufgeschnappt, auf die man beim Eintragen aufpassen solle:

        "Dass zur Wohnfläche der Keller gar nicht, die Terrasse nur zu 25% angegeben werden müsse."

        Die Wohnfläche wird aber gar nicht im BW- Grundsteuererklärungsformular abgefragt, sondern lediglich die Grundstück- bzw. Flurfläche. Falls das bei der Grundsteuererklärung relevant ist, dann wäre das schon sehr interessant, da ein Teil unseres Stücks (100/1000) anteilig auch die Hofeinfahrt, Kellerräume, Treppenhaus etc. beinhaltet.

        Vielleicht ist da auch nur der Wunsch der Vater des Gedankens :-) ?


        Und formal hänge ich auch noch etwas:
        Trotz der Angabe Bruchteilgemeinschaft wird in Zeile 34 und 35 nach einem Namen der Gemeinschaft gefragt. Wenn ich es weglasse, dann kommt das als Fehlermeldung. Einen Abschnitt weiter habe ich die beiden Eigentümer aber eingetragen.

        Viele Grüße
        Zuletzt geändert von Tileg; 18.04.2023, 18:41.

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          #5
          In Baden-Württemberg müssen keine Angaben zu den Wohnflächen gemacht werden, nur die überwiegende Wohnnutzung muss angekreuzt werden.

          Trotz der Angabe Bruchteilgemeinschaft wird in Zeile 34 und 35 nach einem Namen der Gemeinschaft gefragt.
          Bei Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen muss man selbst einen Namen vergeben, bei Geschwistern z. B.

          Franz und Josef Müller. Als Anrede könnt ihr dort durchaus Grundstücksgemeinschaft auswählen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Dankeschön! Endlich kann ich das mit der Erklärung abschließen :-) Das hatte so belastet, wenn man es erstmal (ansatzweise versteht) ist es im Nachhinein gar nicht mehr sooo schwer.

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